EU- und EWR-Bürger, die sich in Rumänien aufhalten und einen anerkannten Aufenthaltsstatus haben, erhalten Gesetzlich dieselben Sozialversicherungsrechten wie rumänische Staatsbürger.
In Rumänien wird der soziale Schutz von öffentlichen Einrichtungen in enger Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen gewährleistet. Öffentliche Sozialschutzinstitutionen koordinieren unterschiedliche Systeme sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene der Verwaltung.
Auf zentraler Verwaltungsebene gewährleisten Ministerien, Nationale Agenturen oder Nationale Kassen Schutz aller Personen hinsichtlich ihrer Rechte auf Krankheits- / Gesundheits-, Mutterschafts-, Behinderungs-, Alters-, Überlebende-, Arbeitsunfälle- und Berufskrankheitens-, Familien- / Kinder- und Arbeitslosigkeitsleistungen.
Auf lokaler Verwaltungsebene decken die Bürgermeisterämter und die Generaldirektionen für Sozialhilfe und Kinderschutz des Landkreises die Bedürfnisse der Personen gemäß den Grundsätzen der sozialen Solidarität und der sozialen Eingliederung ab.
Die wichtigsten privaten Sozialschutzeinrichtungen sind Pensionskassen. Dies sind neue Einrichtungen, die erst vor kurzem in Betrieb genommen wurden und für die Bereitstellung von Renten für Behinderte, Alter und Hinterbliebene verantwortlich sind. Private Sozialdienstleister hingegen decken weitgehend den Pflegebedarf der Menschen ab.