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Wohngeld und Wohnbauförderung

Die Gewährung von Sozialwohnungen in Rumänien ist im Gesetz 114 von 1996 geregelt. Die Verantwortung für die Gewährung von Sozialwohnungen liegt bei den örtlichen Behörden.

Um eine Sozialwohnung zu erhalten, muss eine Familie oder eine einzelne Person die folgenden gesetzlichen Bedingungen erfüllen:
• Familien oder Personen mit einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen pro Person, das in den letzten 12 Monaten erzielt wurde und unter dem Niveau des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens pro Gesamtwirtschaft liegt, das vom Nationalen Institut für Statistik im letzten statistischen Bulletin vor dem Monat mitgeteilt wurde, in dem Der Antrag analysiert wird und vor dem Monat, in dem die Wohnung zugewiesen wird (Artikel 42 des Wohnungsgesetzes Nr. 114/1996).
• Haben ihren Wohnsitz bei der örtlichen Behörde, bei der der Antrag eingereicht wird.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung von Sozialwohnungen

• Anmeldeformular an den Bürgermeister der Ortschaft gerichtet;
• Kontakt Telefonnummer;
• Begründung zur Darstellung Ihrer Familien- und Wohnsituation; Kopie des Personalausweises mit dem ständigen Wohnsitz in der Ortschaft (für alle Mitglieder, die mit Ihnen in der Sozialwohnungsakte erscheinen);
• Kopie – Geburtsurkunden der minderjähriger Kinder (falls zutreffend);
• Kopie – Heiratsurkunde (falls zutreffend);
• Gehaltsbescheinigung mit Nettoeinkommen (aufgeschlüsselt), die in den letzten 12 Monaten ausgestellt wurde, oder gegebenenfalls: Rentengutscheine, Sozialhilfebescheinigungen oder eine notarielle Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie kein Einkommen erzielt haben;
• Kopie der Eigentumsurkunde, Mietvertrag des Eigentümers des Hauses von der Wohnsitzadresse welche auf dem Personalausweis aufgeschrieben ist;
• Unbedenklichkeitsbescheinigung für Einzelpersonen in Bezug auf lokale Steuern und Gebühren;
• notariell beglaubigte Erklärung (im Original), aus der hervorgeht, dass Sie nach dem 1. Januar 1990 und bis jetzt im Rumänien (für alle wichtigen Mitglieder) kein Wohneigentum / Miteigentum mehr besessen oder veräußert haben);
• ärztliche Atteste für Invaliden ersten oder zweiten Grades oder für Personen mit Behinderungen (je nach Fall);
• Kopie des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses (falls zutreffend);
• Bescheinigung für Jungende welche im Heim leben;
• Rechtskräftige gerichtliche Räumungsbeschluss (falls zutreffend);
• Bescheinigung der Generaldirektion Sozialhilfe und Kinderschutz, aus der hervorgeht, für welchen Zeitraum Sie gemäß der Entscheidung des Gemeinderats Nr. 120/2004, mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen, eine Beihilfe für die Mietzahlung erhalten bzw. erhalten haben;
• Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, legen Sie bitte Dokumente vor, die dies bestätigen, bzw. legen Sie bitte die vom Gericht unter den Bedingungen des Gesetzes 217/2003 zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt erlassene Schutzanordnung mit nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen vor;
• Bescheinigung für die Begünstigten des Gesetzes 42/1990 oder 118/1990 (je nach Fall);
• Beglaubigtes Hochschuldiplom für den Inhaber des Antrags;
• jedes andere Dokument / andere Urkunde, das Sie zur Unterstützung Ihres Wohnantrags für erforderlich halten.

October 6, 2020/von Sergio Trenna
Schlagworte: Wohnbauförderung, Wohngeld
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