Bürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft können in Rumänien unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger in Berufsausbildungs- oder Lehrlingsausbildungtätigkeiten beschäftigt werden.
Die allgemeine Bedingung, die erfüllt sein muss, um an einem Berufsausbildungs- oder Lehrlingsausbildungsprogramm teilnehmen zu können, das mit einer offiziell anerkannten Zertifizierung auf rumänischem Gebiet endet, ist der Abschluss der 8-jährigen Pflichtschulkurse. Wenn die Teilnahme am Berufsausbildungs- oder Lehrlingsausbildungsprogramm einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen auf rumänischem Gebiet erfordert, kann der EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Lehrlingsausbildungsprogramme werden von Berufsoberschule oder Fachoberschule angeboten. Personen, die an Lehrlingsausbildungsprogrammen teilnehmen, erhalten eine Zulage. Die Lehrlingstätigkeit ist im Gesetz Nr. 279 von 2005 geregelt.
Erforderliche Dokumente
1. Anmeldeformular;
2. Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie);
3. Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sie / er an einer akkreditierten Bildungseinrichtung eingeschrieben ist;
4. Nachweis des Lebensunterhalt Mittels;
5. Nachweis der Krankenversicherung mit Ausnahme von Personen, die unter der Bestimmungen von Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 95/2006 in der später geänderten und ergänzten Fassung fallen;
Weitere Infos finden sie hier: http://www.mmuncii.ro/j33/images/Documente/MMJS/Legislatie/Munca/2018/20181207-Lege-279-2005_ucenicia_la_locul_munca.pdf
http://igi.mai.gov.ro/ro/content/cet%C4%83%C8%9Benii-din-statele-uesee