Die wichtigste Steuer für Arbeitnehmer in Rumänien ist die Einkommensteuer. Sie zahlen die Einkommenssteuer in monatlichen Raten auf alle Einkünfte eines Kalenderjahres – für das Gehaltseinkommen.
Wenn Sie als Angestellter für ein Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich keine Gedanken über die Einkommensteuer machen, weil Ihr Arbeitgeber jeden Monat automatisch die Einkommensteuer in Form einer Lohnsteuer vom Bruttolohn abzieht und an die Steuerverwaltung weiterleitet. Der Arbeitgeber zieht ab und überträgt auch Sozialversicherungsbeiträge.
Gewerbetreibender müssen am Ende des Geschäftsjahres Einkommen angeben und Einkommensteuer zahlen. Diese Personen sind auch gesetzlich verpflichtet, einen Kranken- und Rentenversicherungsvertrag abzuschließen.
Die Bürger der EU und des EWR-Raums, die sich innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten länger als 183 Tage auf rumänischem Gebiet aufhalten, sind verpflichtet, ihr steuerlichen Wohnsitz bei der Finanzverwaltung anzumelden. Sie schulden die Zahlung von Steuern und Abgaben für alle Arten von Einkommen, wie sie in der Abgabenordnung für rumänische Staatsbürger festgelegt sind.
Bescheinigung über die Anerkennung des steuerlichen Wohnsitzes.
Weitere Infos finden sie hier: https://www.mfinante.gov.ro/static/10/Mfp/legislatie/cod/law571_fiscal_code.pdf
http://www.oecd.org/tax/treaties/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-2015-full-version-9789264239081-en.htm