Bürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen können in Rumänien unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger kommerzielle oder wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Für Unternehmen, die gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, ist es erforderlich, eine Bescheinigung vom Nationalen Amt des Handelsregisters (ONRC) einzuholen.
Kommerzielle Tätigkeiten
1. Anmeldeformular;
2. Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie);
3. Die vom Nationalen Amt des Handelsregisters, im Folgenden als ONRC bezeichnet, ausgestellte Feststellungsbescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass sie gewerbliche Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausübt – als Geschäftsführer;
Activitati economice
1. Anmeldeformular;
2. Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie);
3. Nachweis, dass der Antragsteller unter den in der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 44/2008, mit späteren Änderungen und Vervollständigungen, festgelegten Bedingungen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben kann – Feststellungsurkunde augestellt vom Nationales Handelsregisteramt (Original und Kopie);
http://igi.mai.gov.ro/ro/content/cet%C4%83%C8%9Benii-din-statele-uesee
https://www.onrc.ro/index.php/ro/mentiuni/persoane-fizice/alocarea-identificatorului-unic-la-nivel-european-euid-pf