Die Zulage für Familienunterstützung wird auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 277 von 2010 gewährt.
Die maximale Einkommensgrenze, bis zu der die Beihilfe gewährt wird, beträgt 530 Lei / Familienmitglied.
Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern im schulpflichtigen Alter erhalten eine Beihilfe, sofern die Kinder ohne Unterbrechung an den Kursen einer nach dem Gesetz organisierten Bildungsform teilnehmen.
Die Ausnahme tritt bei Personen auf, die ihr Studium aus medizinischen Gründen unterbrechen und während eines Semesters keine unentschuldigte Abwesenheiten registrieren, was zu einem Senken der Betragensnote unter 8 führt.
Für Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern im schulpflichtigen Alter mit schweren oder akzentuierte Behinderungen, die keine gesetzlich geregelte Bildungsform besuchen, wird die Beihilfe gewährt, sofern die Bescheinigung über die Aufnahme in einen Behinderungsgrad und des von den Direktionen für Sozialhilfe ausgestellten Nachweises vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass das jeweilige Kind in keiner gesetzlich vorgesehenen Form der Ausbildung eingeschrieben werden kann.
Das Gesetz sieht die Differenzierung der Familienbeihilfen nach dem Einkommen der Familien und der Anzahl der Kinder in der Familie vor.
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