Das öffentliche Gesundheitssystem in Rumänien ist ein universelles System, das auf der Finanzierung der von den Versicherten gezahlten Beiträge basiert. Einige Kategorien wie minderjährige Kinder oder Rentner sind ohne Zahlung der Beiträge versichert.
EU- / EWR-Bürger und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger Zugang zu Gesundheitsdiensten.
Eine person kann versichert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Der Nachweis des Beitrags zur Krankenkasse wird gemäß dem Gesetz erbracht. Der Nachweis des Besitzes einer ständigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Wohnsitzes in Rumänien wird erbracht
• Nachweis der Staatsbürgerschaft eines Staates, mit dem Rumänien Übereinkommen und Verträge im Gesundheitsbereich geschlossen hat
• Der Staatsbürger ist bis zu 18 Jahre alt oder in der Situation in welcher er / sie ein Student / Schüler / Lehrling ist bis zu 26 Jahren. Ab dem 26. Lebensjahr müssen unabhängig vom sozialen Status Beiträge an den Staat gezahlt werden, um diese Leistungen weiterhin zu erhalten.
Dienstleistungen eines Versicherten:
• Kann gemäß den geltenden Gesetzen einen Hausarzt, einen Gesundheitsdienstleister und eine Krankenkasse auswählen. Der Hausarzt kann erst nach Ablauf der 6 Monate ab dem Datum der Registrierung auf seiner Liste ersetzt werden.
• Vorbeugende medizinische Hilfe und Medikamente sowie medizinische Dienstleistungen und Hygienematerialien in Übereinstimmung mit dem Gesetz
• Medizinische Hilfe in den Krankenhäusern, mit denen die Krankenkassen zusammenarbeiten
• Der Rettungsdienst
• Zahnpflegedienste und Wiederherstellungsunterstützungsdienste
• Häusliche Krankenpflegedienste
• Gewährleistung des Rechts auf Information im falle von medizinischen Behandlungen sowie die Vertraulichkeit der Daten.
Externer Link http://www.cnas.ro/casmb/page/declaratii-fnuass.html