Bürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft können in Rumänien unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger Forschungsaktivitäten durchführen.
Die Forschung in Rumänien wird sowohl innerhalb der Hochschuleinrichtungen als auch innerhalb der nationalen Forschungsinstitute durchgeführt und folgt der Umsetzung der Strategie und des Nationalen Plans für Forschung, Entwicklung und Innovation 2014-2020. Das Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssystem in Rumänien hat die Aufgabe, Wissenschaft und Technologie zu entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit der rumänischen Wirtschaft zu steigern, die soziale Qualität zu verbessern und das Wissen zu erweitern, mit dem Potenzial, den Aktionshorizont zu nutzen und zu erweitern.
Im Rahmen der im Rahmen transnationaler Partnerschaften durchgeführten Forschungsprojekte können die Forscher Aktivitäten auf rumänischem Gebiet durchführen und Mitarbeiter ihrer eigenen Forschungsinstitute oder Universitäten bleiben.
Wenn sie als Angestellte eines rumänischen Forschungsinstituts oder der rumänischen Universität arbeiten, müssen sie gemäß dem vom Ministerium für Bildung und Forschung angebotene berufliche Qualifikation anerkennt werden.
Notwendige Unterlagen zur Erstellung der Akte zur Anerkennung der Diplome
In Bezug auf die Anerkennung von Diplomen enthält die Akte, die vom Arbeitgeber in diesem Sinne eingereicht wird,
Folgendes:
1. Registrierungsnummer;
2. Standardantrag an das Ministerium für Bildung und wissenschaftliche Forschung, in dem die Anerkennung des Studiendokuments beantragt wird (Adresse und Telefonnummer des Unternehmens werden angegeben);
3. Abschlussdokument / Studienbescheinigung in beglaubigter Abschrift, sofern es in rumänischer Sprache vorliegt, oder beglaubigte Übersetzung im Original, Andernfalls;
4. Kopie des Reisepasses des Ausländers (Seite / Seiten mit Identifikationsdaten);
5. Die Adresse des Unternehmens, in der die Position angegeben ist, die die Person einnehmen soll;
6. Kopie der Registrierungsbescheinigung des Unternehmens;
7. Delegation für einen Mitarbeiter des Unternehmens, der die Akte einreicht und die Anerkennungsbescheinigung abholt;
8. Nachweis der Zahlung der für die Anerkennung des Zeugnisses / Attests berechneten Beträge im Original oder in beglaubigter Abschrift.
Weitere Infos finden sie hier: https://new.cnred.edu.ro/ro/studii-universitare