EU- / EWR- / Schweizerische Eidgenossenschaftsbürger und ihre Familienangehörigen können in Rumänien abhängig / unabhängig unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger arbeiten (basierend auf einem individuellen Arbeitsvertrag, einem Entsendungsvertrag, einer Genehmigung usw.).
Sie können abhängige oder unabhängige Tätigkeiten auf rumänischem Gebiet ausüben, die keinen einschränkenden Charakter haben, solange sie unter die Bedingungen der rumänischen Gesetze fallen.