In Kraft befindliche Rechtsvorschriften, die die Grundsätze der Gleichstellung der Bürger, des Ausschlusses von Privilegien und der Nichtdiskriminierung vorsehen:
• Verordnung Nr. 137 vom 31. August 2000 über die Verhütung und Sanktionierung aller Formen von Diskriminierung: http://www.mmuncii.ro/pub/imagemanager/images/file/Legislatie/ORDONANTE-DE-GUVERN/OG137-2000.pdf
Zuständige Behörde: Der Nationalrat zur Bekämpfung von Diskriminierung (CNCD) ist eine autonome staatliche Behörde, die 2001 durch den Regierungsbeschluss 1194/2001 gegründet wurde und ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Regierungsverordnung 137/2000 zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung ausübt. CNCD ist der Garant für die Einhaltung und Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung gemäß den geltenden internen Rechtsvorschriften und den internationalen Dokumenten, an denen Rumänien beteiligt ist.
Die Art und Weise, in welcher eine Person die CNCD ansprechen kann, erfolgt über eine Anfrage, die Folgendes umfassen muss:
• den Vor- und Nachnamen der Person, die die Anrufung vornimmt;
• die Adresse, an der die Antwort des Rates gesendet werden soll;
• Telefonnummer, damit der Beschwerdeführer für weitere Informationen kontaktiert werden kann (falls erforderlich);
• den Inhalt der Beschwerde, in dem die vom Beschwerdeführer als diskriminierend erachteten Tatsachen ausführlich dargelegt werden;
• Daten, die die Identifizierung der Person ermöglichen, der Diskriminierung vorgeworfen wird (Adresse, möglicherweise Telefonnummer usw.).
Externe Links:
• https://cncd.ro/
• http://www.mmuncii.ro/pub/imagemanager/images/file/Legislatie/ORDONANTE-DE-GUVERN/OG137-2000.pdf