Das Land Baden-Württemberg hat im November 2018 die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) im Ministerium für Soziales und Integration neu eingerichtet.
Grundlage der Tätigkeit der Landesantidiskriminierungsstellen (LADS) ist die unantastbare Menschenwürde, wie sie Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert. Diskriminierungen sprechen Menschen diese Würde ab. Sie verschlechtern das gesellschaftliche Klima für die gesamte Gesellschaft. Antidiskriminierungsarbeit leistet daher einen unverzichtbaren Beitrag zur Weiterentwicklung einer lebendigen und wehrhaften Demokratie in Baden-Württemberg, aber auch im deutschlandweiten und europäischen Kontext.
Mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland hat nach eigener Aussage in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt. Betroffen sind dabei nicht nur einige wenige Personen, sondern ein beachtlicher Teil der Bevölkerung, stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fest (Diskriminierung in Deutschland, 2017).
Eine Diskriminierung kann aufgrund unterschiedlicher Gründe erfolgen. Dazu gehört beispielsweise:
- die ethnische Herkunft,
- die Sprache,
- die Religion,
- die Weltanschauung,
- das Geschlecht,
- die sexuelle Orientierung,
- die geschlechtliche Identität,
- das Alter,
- die soziale Herkunft oder
- eine Behinderung.
Ziel der Antidiskriminierungsstrategie des Landes ist es, proaktiv ein gesellschaftliches Klima in Baden-Württemberg und darüber hinaus zu schaffen, in dem Diskriminierungen erkannt und sanktioniert werden und Betroffene uneingeschränkten Rückhalt genießen – in ihrem Privat- und Berufsleben sowie in der Öffentlichkeit.
Aufgaben der Landesantidiskriminierungsstellen (LADS):
- Erarbeitung von Strategien zur Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung,
- Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren in Baden-Württemberg und Europa,
- Präsenz als Erst-Anlaufstelle für Betroffene
Die LADS führt selbst keine Beratungen durch, sondern informiert, welche lokalen Beratungsstellen gegen Diskriminierung Betroffene beraten. Um Betroffene schnell und unbürokratisch zu unterstützen, fördert die LADS acht lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung. Außerdem fördert sie eine überregionale Beratungsstelle für Betroffene aus Regionen, in denen noch keine Beratungsstelle angesiedelt ist.
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