Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags kann eine Probezeit vereinbart werden. Die Probezeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Das Nichtbestanden der Probezeit des Arbeitnehmers ist ein besonders berechtigter Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags. Die Kündigungsfrist für die vertraglich vereinbarte Probezeit beträgt mindestens sieben Tage.
Schulung für die Arbeit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer je nach Möglichkeiten und Arbeitsbedürfnissen die Ausbildung, Schulung und Fortbildung zur Verfügung zu ermöglichen. Bei Änderung oder Einführung einer neuen Arbeitsorganisation ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Arbeit Schulungen oder Fortbildungen anzubieten.
Praktikum
Eine Person, die zum ersten Mal in dem Beruf beschäftigt ist, für den sie ausgebildet wurde, kann vom Arbeitgeber als Auszubildender (Praktikant oder anderer Auszubildender – im Folgenden: Auszubildender) angestellt werden. Die Methode zur Ausbildung von Auszubildenden für selbständige Arbeit muss in den Arbeitsvorschriften oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Zum Zweck der Ausbildung für selbständige Arbeit können Auszubildende vorübergehend zur Arbeit für einen anderen Arbeitgeber entsandt werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, legt der Praktikant nach Abschluss des Praktikums die Berufsprüfung ab, wenn dies gesetzlich oder durch eine andere Verordnung vorgeschrieben, in einem Tarifvertrag vereinbart oder in der Geschäftsordnung geregelt ist. Inhalt und Art der Ablegung der Berufsprüfung sind in der Arbeitsordnung festgelegt. Ein Praktikant, der die Berufsprüfung nicht besteht, kann vom Arbeitgeber ordentlich entlassen werden.
Das Verfahren und die Dokumentation sind im Allgemeinen durch das Arbeitsgesetz NN 93/14, 127/17, 98/19 geregelt und für seine Durchführung ist das Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familien- und Sozialpolitik zusammen mit Institutionen, denen bestimmte Befugnisse übertragen wurden, zuständig. Es ist Sache jedes Arbeitgebers, wie er Praktikums- und Ausbildungsaufgaben innerhalb des vorgeschriebenen rechtlichen Rahmens vorschreiben wird. Direkter Kontakt und Anfrage an die Firma / die Institution / Anstalt werden empfohlen.
Praktikumsmöglichkeiten richten sich an folgende Gruppen:
- Arbeitslose mit abgeschlossenem Bachelor-, Diplom- oder integrierten Universitätsstudium, die seit mehr als 30 Tagen als arbeitslos gemeldet sind, wenn sie weniger als ein Jahr Berufserfahrung in dem Beruf haben, für den sie ausgebildet wurden, unabhängig von der Gesamtzahl der registrierten Jahre der Rentenversicherung;
- die oben genannten Arbeitslosen, die laut Gesetz eine Staatsprüfung bestehen oder Berufserfahrung haben müssen, um in einem bestimmten Beruf arbeiten zu können, wenn sie in dem Beruf, für den sie ausgebildet wurden, weniger als ein Jahr Berufserfahrung haben, unabhängig von der Gesamtzahl der registrierten Jahre der Rentenversicherung;
- Arbeitslose, die seit mehr als 30 Tagen als arbeitslos gemeldet sind und eine abgeschlossene Sekundarschulausbildung in Gewerbe- und Handelsbranchen haben, in denen die Erfüllung von Aufgaben in einem bestimmten Beruf von der Mitgliedschaft in Berufsverbänden vorausgesetzt ist, die gemäß besonderen Vorschriften gegründet sind.
- Arbeitslose mit abgeschlossener vierjähriger Sekundarschulbildung, die seit mehr als 30 Tagen im Arbeitslosenregister eingetragen sind und laut Gesetz eine Staatsprüfung bestehen oder Berufserfahrung haben müssen, um Arbeitsaufgaben in einem bestimmten Beruf ausführen zu können, wenn sie weniger als ein Jahr Berufserfahrung haben in dem Beruf, für den sie ausgebildet wurden, unabhängig von der Gesamtzahl der registrierten Jahre der Rentenversicherung..
Die Teilnehmer müssen Staatsbürger der Republik Kroatien oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums sein oder über die gleichen Genehmigungen wie oben verfügen. Sie müssen angemeldeten Wohnsitz in der Republik Kroatien haben und freien Zugang zum Arbeitsmarkt der Republik Kroatien haben.
Mehr Informationen:
https://mrms.gov.hr/about/directorate-for-labour-and-safety-at-work-7149/7149