SOLVIT Solutions to problems with your EU rights
https://ec.europa.eu/solvit/index_en.htm
Equinet – European Network of Equality Bodies
SOLVIT Solutions to problems with your EU rights
https://ec.europa.eu/solvit/index_en.htm
Equinet – European Network of Equality Bodies
NARIC gateway to recognition of academic and professional qualifications:
ERASMUS +:
http://ec.europa.eu/
ERASMUS for young entrepreneurs:
http://www.erasmus-
Europass:
http://europass.cedefop.
European Professional Card (for nurses, pharmacists, physiotherapists, mountain guides and real estate agents): http://europa.eu/youreurope/
PLOTEUS (Portal on Learning Opportunities throughout the European Space):
http://ec.europa.eu/
Euroguidance network of career guidance systems throughout Europe:
Your Europe – Social Security Systems in the EU
https://europa.eu/youreurope/
Your first EURES job at EU level:
http://ec.europa.eu/social/
EURES European Job Mobility portal:
Advice on traineeship and apprenticeship schemes:
http://ec.europa.eu/social/
Enterprise Europe Network business support for SMEs:
EURAXESS information and support for researchers:
YOUR EUROPE https://europa.eu/youreurope/
Europe Direct citizens’ information service: http://europa.eu/europedirect/
European Youth portal: http://europa.eu/youth/EU_en
Bürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen können in Rumänien unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger kommerzielle oder wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Für Unternehmen, die gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, ist es erforderlich, eine Bescheinigung vom Nationalen Amt des Handelsregisters (ONRC) einzuholen.
Kommerzielle Tätigkeiten
1. Anmeldeformular;
2. Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie);
3. Die vom Nationalen Amt des Handelsregisters, im Folgenden als ONRC bezeichnet, ausgestellte Feststellungsbescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass sie gewerbliche Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausübt – als Geschäftsführer;
Activitati economice
1. Anmeldeformular;
2. Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie);
3. Nachweis, dass der Antragsteller unter den in der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 44/2008, mit späteren Änderungen und Vervollständigungen, festgelegten Bedingungen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben kann – Feststellungsurkunde augestellt vom Nationales Handelsregisteramt (Original und Kopie);
http://igi.mai.gov.ro/ro/content/cet%C4%83%C8%9Benii-din-statele-uesee
https://www.onrc.ro/index.php/ro/mentiuni/persoane-fizice/alocarea-identificatorului-unic-la-nivel-european-euid-pf
Das öffentliche Rentensystem bietet allen Personen, die eine Beitragslaufzeit von mindestens 15 Jahren angesammelt haben, eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente an.
Bei EU- / EWR-Bürgern oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die auf rumänischem Gebiet eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben und im öffentlichen Rentensystem versichert waren, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates mit der Nummer 883 von 2004.
Sie können unabhängig von dem Zeitraum, in dem sie die Versichert waren, an dem Tag, an dem sie in den Ruhestand treten, unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem das Rentenanspruch eröffnet wird, von den in Rumänien angesammelten Rentenansprüchen profitieren.
Wir stellen eventuelle Muster der erforderlichen Formen zur Verfügung
Anhang Nr. 6 – Antrag auf Altersrente
Externer Link https://www.cnpp.ro/web/guest/formulare-pensii
EU- und EWR-Bürger, die sich in Rumänien aufhalten und einen anerkannten Aufenthaltsstatus haben, erhalten Gesetzlich dieselben Sozialversicherungsrechten wie rumänische Staatsbürger.
In Rumänien wird der soziale Schutz von öffentlichen Einrichtungen in enger Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen gewährleistet. Öffentliche Sozialschutzinstitutionen koordinieren unterschiedliche Systeme sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene der Verwaltung.
Auf zentraler Verwaltungsebene gewährleisten Ministerien, Nationale Agenturen oder Nationale Kassen Schutz aller Personen hinsichtlich ihrer Rechte auf Krankheits- / Gesundheits-, Mutterschafts-, Behinderungs-, Alters-, Überlebende-, Arbeitsunfälle- und Berufskrankheitens-, Familien- / Kinder- und Arbeitslosigkeitsleistungen.
Auf lokaler Verwaltungsebene decken die Bürgermeisterämter und die Generaldirektionen für Sozialhilfe und Kinderschutz des Landkreises die Bedürfnisse der Personen gemäß den Grundsätzen der sozialen Solidarität und der sozialen Eingliederung ab.
Die wichtigsten privaten Sozialschutzeinrichtungen sind Pensionskassen. Dies sind neue Einrichtungen, die erst vor kurzem in Betrieb genommen wurden und für die Bereitstellung von Renten für Behinderte, Alter und Hinterbliebene verantwortlich sind. Private Sozialdienstleister hingegen decken weitgehend den Pflegebedarf der Menschen ab.
Die Arbeitslosenversicherung deckt nur Personen ab, die in den letzten 12 Monaten vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes in dem Arbeitslosenversicherungssystem versichert waren.
Das Arbeitslosengeld und die Gewährungsfrist werden nach dem Wert des Sozialreferenzindikators (SRI) bzw. dem Zeitraum berechnet, in dem die Person vor dem Verlust des Arbeitsplatzes versichert war. Die Staatsbürger der EU / des EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft erhalten unter den gleichen Bedingungen wie die rumänischen Staatsbürger Arbeitslosengeld.
Der Verwalter des Arbeitslosenversicherungssystems ist die Nationale Agentur für Arbeit
Antrag auf Arbeitslosengeld.
https://www.anofm.ro/index.html?agentie=&categ=3&subcateg=6
Externer Link https://www.anofm.ro/index.html?agentie=&categ=3&subcateg=6
https://www.anofm.ro/eures/index.html?agentie=&categ=11&subcateg=1
Die Zulage für Familienunterstützung wird auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 277 von 2010 gewährt.
Die maximale Einkommensgrenze, bis zu der die Beihilfe gewährt wird, beträgt 530 Lei / Familienmitglied.
Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern im schulpflichtigen Alter erhalten eine Beihilfe, sofern die Kinder ohne Unterbrechung an den Kursen einer nach dem Gesetz organisierten Bildungsform teilnehmen.
Die Ausnahme tritt bei Personen auf, die ihr Studium aus medizinischen Gründen unterbrechen und während eines Semesters keine unentschuldigte Abwesenheiten registrieren, was zu einem Senken der Betragensnote unter 8 führt.
Für Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern im schulpflichtigen Alter mit schweren oder akzentuierte Behinderungen, die keine gesetzlich geregelte Bildungsform besuchen, wird die Beihilfe gewährt, sofern die Bescheinigung über die Aufnahme in einen Behinderungsgrad und des von den Direktionen für Sozialhilfe ausgestellten Nachweises vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass das jeweilige Kind in keiner gesetzlich vorgesehenen Form der Ausbildung eingeschrieben werden kann.
Das Gesetz sieht die Differenzierung der Familienbeihilfen nach dem Einkommen der Familien und der Anzahl der Kinder in der Familie vor.
Externer Link http://www.dgaspc-sectorul1.ro/pagina.aspx?pid=82&keyn=5
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