Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Ihre Aufgaben sind im Antidiskriminierungsgesetz festgeschrieben.
Gesetzliche Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind:
- Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung von Betroffenen bei einer gütlichen Beilegung, ggf. Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen,
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen,
- regelmäßige Vorlage eines Berichtes an den Deutschen Bundestag, verbunden mit Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen.
Eine Zusammenarbeit ist gesetzlich vorgeschrieben mit
- den Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, deren Zuständigkeit berührt ist (zum Beispiel Integrationsbeauftragte, Behindertenbeauftragte),
- Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind.
Mit in Kraft treten des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), hat auch die unabhängig arbeitende bundesweite Antidiskriminierungsstelle (ADS), die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren Sitz hat, ihre Arbeit aufgenommen.
Die Antidiskriminierungsstelle soll Anlaufstelle für alle Menschen sein, die sich wegen der im AGG genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Öffnungszeiten
Juristische Erstberatung:
Montag, 13:00 – 15:00 Uhr | Mittwoch, 09:00 – 12:00 Uhr | Freitag, 09:00 – 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen:
Montag – Freitag, 09:00 –12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Information zum Download
Broschüre „Die ADS stellt sich vor“
Booklet for refugees in English language
Berlin Berlin 10117
Deutschland