Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Für die Existenzgründung in Deutschland gibt es einige wenige, allgemeine juristische Bedingungen. So müssen Sie volljährig – also mindestens 18 Jahre alt – sein. Eine weitere Voraussetzung: Sie dürfen für den Beruf, mit dem Sie sich selbstständig machen wollen, kein Verbot auferlegt bekommen haben. Ein solches Berufsverbot können Gerichte nach schweren Straftaten aussprechen.
Vor dem Unternehmensstart müssen Sie Ihre geplante Tätigkeit anmelden. Das machen Sie beim Gewerbe- oder Finanzamt – je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich arbeiten werden. Für manche Berufe müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. EU-Bürginnen und -Bürger, die in Deutschland leben, können dafür in der Regel ein „Europäisches Führungszeugnis“ beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts beantragen. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, müssen Sie einen vergleichbaren Nachweis der dort zuständigen Behörden einholen.
Zum Thema Existenzgründung bietet Make it in Germany detaillierte Informationen zu folgenden Themen.
- Gründer für eine Existenzgründung in Deutschland
- Fachliche Voraussetzungen
- Gründungsberatung
- Gründungsarten
- Businessplan
- Finanzierung & Förderung
- Unternehmensstart
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