Ab dem Datum des Beitritts Rumäniens zur Europäischen Union haben die Staatsbürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter allen Bedingungen Zugang zu allen Formen und Niveaus der Bildung Bedingungen, wie sie gesetzlich für rumänische Staatsbürger vorgesehen sind, Einschließlich Studiengebühren. EU- / EWR- / EG- Staatsbürger Kandidaten nehmen an der Zulassung unter Berücksichtigung des gleichen Zeitplans und der gleichen Zulassungskriterien teil, die für rumänische Staatsbürger festgelegt wurden, einschließlich Registrierung, Unterlagen, möglichen Prüfungen und Studiengebühren.
Kandidaten aus diesen Staaten reichen die erforderliche dokumente direkt bei den Universitäten ein, für die sie sich entscheiden, zusammen mit der Anerkennungsbescheinigung für Studien, die vom Nationalen Zentrum für Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen ausgestellt wurde.
Wenn der Zugang zur Zieluniversität über einen Zulassungswettbewerb / -prüfung erfolgt, wird der Zeitraum der Zulassungssitzungen, die Formen und Prüfungen des Wettbewerbs durch die eigenen Zulassungsmethoden jeder Universität in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.
Für ein in einer Fremdsprache internationaler Verbreitung organisiertes Universitätsstudium muss der Zulassungswettbewerb eine Prüfung der Sprachkompetenz enthalten.
Kandidaten, die Studiengebühren bezahlen, können anschließend unter den gleichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger gemäß den Leistungskriterien, die auf der Autonomie der Universität beruhen, freie Studienplätze belegen.
Externe Links:
• https://ue.mae.ro/romania/134