Das öffentliche Rentensystem bietet allen Personen, die eine Beitragslaufzeit von mindestens 15 Jahren angesammelt haben, eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente an.
Bei EU- / EWR-Bürgern oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die auf rumänischem Gebiet eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben und im öffentlichen Rentensystem versichert waren, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates mit der Nummer 883 von 2004.
Sie können unabhängig von dem Zeitraum, in dem sie die Versichert waren, an dem Tag, an dem sie in den Ruhestand treten, unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem das Rentenanspruch eröffnet wird, von den in Rumänien angesammelten Rentenansprüchen profitieren.
Wir stellen eventuelle Muster der erforderlichen Formen zur Verfügung
Anhang Nr. 6 – Antrag auf Altersrente
Externer Link https://www.cnpp.ro/web/guest/formulare-pensii