Freizügigkeit
Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger haben Sie das Recht, sich Ihren Aufenthaltsort und Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen.
Wie lange kann ich in Deutschland bleiben?
Sie können sich in Deutschland aufhalten:
- bis zu drei Monate ohne weitere Voraussetzungen;
- bis zu sechs Monate und länger zur Arbeitssuche;
- beliebig lange als Erwerbstätige oder als Nicht-Erwerbstätige mit eigenen Existenzmitteln und Krankenversicherung.
Für eine Einreise nach und für einen Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie ein gültiges Reisedokument (Personalausweis/ID-Karte oder EU-Reisepass).
Nicht erforderlich sind dagegen Einreisevisum, Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis.
Meldepflicht
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Innerhalb von zwei Wochen sollten Sie sich an Ihren neuen Wohnort in Deutschland anmelden. Diese Anmeldung erfolgt bei den lokalen Behörden der Gemeinde bzw. Stadt auf dem Rathaus oder Bürgeramt (Meldebehörde).
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Sie müssen einem Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie können das für sich oder auch für Ihre Familie tun.
Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis (ID-Karte), Reisepass oder Passersatzpapier für sich bzw. alle Familienmitglieder
- Wohnungsgeberbescheinigung (mit Unterschrift von Ihrem Wohnungsgeber)
- Mietvertrag
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei.
Formulare zum Download
Hier finden Sie beispielhafte Formulare der Landeshauptstadt Stuttgart und der Universitätsstadt Tübingen:
Landeshauptstadt Stuttgart – Wohnungsgeberbescheinigung
Universitätsstadt Tübingen – Wohnungsgeberbescheinigung
Weitere Informationen
Über das Serviceportal Baden-Württemberg können Sie für Ihren Wohnort weitere Informationen abrufen:
Serviceportal Baden-Württemberg – Wohnsitz anmelden