Es gibt verschiedene Wege, sich um einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule zu bewerben. Welcher der Beste für dich ist, hat mit dem Studienfach und deiner Herkunft zu tun. Von Hochschule zu Hochschule und teilweise auch von Fach zu Fach sind die Anforderungen und Fristen unterschiedlich. Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wo muss ich mich bewerben?
Das hängt von zwei Faktoren ab: Wo du deinen Schulabschluss gemacht hast und welches Fach du studieren willst. Insgesamt gibt es drei verschiedene Einrichtungen, die für Bewerbungen zuständig sind: die Stiftung für Hochschulzulassung, die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist) und die Hochschule selbst. Wo du dich bewerben musst, hängt von der Zulassungsbeschränkung deines Faches ab. Deshalb solltest du als erstes herausfinden, ob dein Fach eine Zulassungsbeschränkung hat.
Was ist eine Zulassungsbeschränkung?
Auch wenn du die allgemeinen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllst, kannst du dich oft nicht einfach für dein Wunschfach anmelden. Das liegt daran, dass es in Deutschland für viele Studiengänge mehr Interessenten als Studienplätze gibt. Die Zulassungsbeschränkung legt fest, wer das Fach studieren darf. Sie kann lokal geregelt sein, das heißt, dass sie nur an einzelnen Hochschulen gilt. Sie kann aber auch bundesweit bzw. zentral bestimmt werden.
Welche Studiengänge sind lokal, welche bundesweit beschränkt?
Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin und Geoinformationsmanagement sind so beliebte Studiengänge, dass sie an allen Hochschulen in Deutschland zulassungsbeschränkt sind. Für diese Studiengänge werden die Studienplätze innerhalb eines Verfahrens anhand von verschiedenen Kriterien vergeben. Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet die Stiftung für Hochschulzulassung. Für eine Zulassung zu diesen Studiengängen musst du dich dort bewerben.
Manche Studiengänge sind nur an bestimmten Hochschulen zulassungsbeschränkt. Hier entscheidet die Hochschule welche Kriterien (z.B. Abiturnote) dich für einen Studienplatz qualifizieren. Manchmal müssen Bewerber dort auch Tests oder Auswahlgespräche absolvieren. Die Kriterien sind je nach Hochschule und Studiengang unterschiedlich. Der Hochschulkompass verrät dir, ob dein Wunschfach zulassungsbeschränkt ist.
Was bedeutet es für mich, wenn ich aus einem EU-Land, aus Liechtenstein, Island oder Norwegen komme?
Wenn dein Fach einen zentralen NC hat, musst du dich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Wenn nicht, bewirbst du dich entweder bei uni-assist oder direkt bei der Hochschule – je nachdem, ob deine Wunschhochschule Mitglied bei uni-assist ist. Eine Liste findest du auf der Website von uni-assist.
Welche Unterlagen brauche ich?
Im Akademischen Auslandsamt deiner Hochschule erfährst du, wie der Bewerbungsprozess abläuft und welche Unterlagen du einreichen musst. Formulare und Infomaterial gibt es je nach Bewerbungsweg an der Hochschule, im Bewerberportal von uni-assist oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung. In der Regel brauchst du Folgendes:
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife
- eine Fächer- und Notenübersicht (offiziell übersetzt und beglaubigt)
- wenn vorhanden: eine amtlich beglaubigte Kopie aller bisherigen Hochschulzeugnisse
- ein Passfoto
- eine Kopie des Reisepasses (Namensangabe und Foto)
- beglaubigte Kopien von Sprachnachweisen
Als Nachweise werden nur amtlich beglaubigte Kopien und Übersetzungen akzeptiert. Du kannst sie dir zum Beispiel bei den deutschen Auslandsvertretungen in deinem Heimatland ausstellen lassen. An manchen Hochschulen werden auch englische und französische Dokumente akzeptiert.
Was kostet die Bewerbung?
Für die Beglaubigungen und Deutschprüfungen, die du vielleicht noch machen musst, solltest du Kosten einplanen. Auch für die Bewerbung selbst fallen oft Gebühren an. Wenn du dich über uni-assist bewirbst, kosten die Zeugnisbewertung und die erste Vorprüfung der Unterlagen 75 Euro. Jede zusätzliche Bewerbung in einem Semester kostet pro Hochschule 15 Euro. An Hochschulen wird für die Prüfung der Bewerbungsunterlagen eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Bewerbung wird nur dann bearbeitet, wenn du sie gezahlt hast. Bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist die Bewerbung kostenlos.
Wann muss ich die Bewerbung einreichen?
Die Bewerbungsfrist endet meist mehrere Monate vor Semesterbeginn. Die Hochschule akzeptiert deine Bewerbung nur, wenn sie vollständig und fristgerecht ist, also vor dem Ende der Bewerbungsfrist bei der Hochschule ankommt. Je eher du Kontakt zum Akademischen Auslandsamt aufnimmst, desto besser. Dann kannst du dich rechtzeitig um fehlende Dokumente kümmern. Das sind die Fristen:
Bei Studienbeginn im Wintersemester (meist Oktober):
- Bewerbungsfrist: meist Ende Mai bis 15. Juli
- Der Zulassungsbescheid wird im August/September verschickt.
- Der Ablehnungsbescheid wird im September/Oktober verschickt.
- Bei Studienbeginn im Sommersemester (März/April):
- Bewerbungsfrist: Anfang Dezember bis 15. Januar
- Der Zulassungsbescheid wird im Februar/März verschickt.
- Der Ablehnungsbescheid wird im März/April verschickt.
An einigen Hochschulen gibt es andere Termine! Manchmal ist nur eine Zulassung zum Wintersemester möglich, und manche Fristen enden früher als hier angegeben. Erkundige dich frühzeitig nach den genauen Terminen für die Bewerbung und nach dem Veranstaltungsbeginn an deiner Wunschhochschule!
Quelle: Studieren in Deutschland
Weitere Informationen
Stiftung für Hochschulzulassung – Hochschulstart
Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen e. V. – uni-assist