Die Hochschulbildung in der Republik Kroatien erfolgt durch Universitäts- und Berufsstudien
Das Universitätsstudium ermöglicht es den Studierenden, Jobs in den Bereichen Wissenschaft und Hochschulbildung, in der Geschäftswelt, im öffentlichen Sektor und in der Gesellschaft im Allgemeinen zu verrichten und wissenschaftliche und berufliche Leistungen zu entwickeln und anzuwenden. Das berufliche Studium vermittelt den Studierenden ein angemessenes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten, das es ihnen ermöglicht, berufliche Tätigkeiten auszuüben und direkt in den Arbeitsprozess einbezogen zu werden.
Das Universitätsstudium umfasst drei Stufen: Vordiplom-, Diplom- und Nachdiplomstudium.
Vollzeitstudierende Staatsbürger von EU-Mitgliedstaaten (EU-Studierende) haben seit dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union die gleichen Rechte auf Zugang zu Bildung wie studierende Staatsbürger der Republik Kroatien.
Das Recht auf Zugang zu Bildung impliziert unter anderem das Recht, die gleichen Studiengebühren zu zahlen, die von Studenten gezahlt werden, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind. Wenn Studierende, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind, Anspruch auf einen Studienzuschuss haben, wird das gleiche Recht von EU-Studierenden ausgeübt.
Vollzeit-EU-Studierende haben ebenso wie Studierende, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind, Anspruch auf subventionierte Mahlzeiten.
In der Republik Kroatien ist vorgeschrieben, dass bestimmte Niveaus von Studienprogrammen eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkte mit sich bringen sollten:
- Vordiplomebene von 180 bis 240 ECTS-Punkte
- Diplomebene von 60 bis 120 ECTS-Punkte.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesamtzahl der Vordiplom-und diplomebene mindestens 300 ECTS-Punkte betragen muss. Ein Student kann seine ECTS-Punkte von einer Universität auf eine andere übertrageno.
Die Rangliste für die Aufnahme in die Studie wird anhand der von den registrierten Bewerbern erzielten Punkte zusammengestellt. Punkte können in den folgenden vier Kategorien gesammelt werden: a) basierend auf dem Erfolg in der Sekundarschule b) basierend auf bestandenen Prüfungen bei der staatlichen Reife c) basierend auf zusätzlichen Tests von Spezialkenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten d) basierend auf zusätzlichen Leistungen der Schüler
Alle Daten zu Hochschuleinrichtungen in der Republik Kroatien, Programmen und Einschreibungsverfahren sind auf dem Portal “Study in Croatia” verfügbar http://www.studyincroatia.hr/
Liste der Hochschuleinrichtungen, die eine zentrale Bewerbung für Graduiertenkollegs über das Nationale Informationssystem für die Bewerbung für Graduiertenstudien (NISpDS) durchführen, auf das über den Link zugegriffen werden kann https://diplomski.studij.hr/
Jede Fakultät legt die Dokumentation für die Einschreibung fest. Dies ist eine Liste der am häufigsten angeforderten Dokumente:
- das Formular des Geburts- und Registrierungsformulars, das Sie auf der Website herunterladen können
- Einverständniserklärung, die Sie von der Website der Fakultät herunterladen können
- Bestätigung der Zahlung der Anmeldekosten 150,00 – 500, 00 HRK
- Lichtbild, 4 × 6 cm
- Wohnsitzbescheinigung oder eine Kopie des Personalausweises
- Studenten aus Eu oder außerhalb von Kroatien und EU (Ausländer) – eine Kopie des Reisepasses
- Registrierungsnummer (der Antragsteller erhält sie im Nispvu-System, wenn er die Absicht bestätigt, sich bei HS anzumelden) – zur Ansicht.
- gescannte handschriftliche Unterschrift
Jede Fakultät legt den Preis für die Aufnahmeprüfung und den Preis für die Einschreibung fest – 150,00 – 500,00 HRK (ca. 20,60 EUR),
Das Grundstudium dauert drei bis vier Jahre; Das Studium dauert ein bis zwei Jahre mit einer Gesamtdauer von mindestens fünf Jahren. Die dritte Studienstufe bezieht sich auf Postgraduierten- und Doktorandenstudien
Es gibt zwei Anmeldefristen:
1. Die Anmeldefrist beginnt mit der Beantragung und Sammlung der Unterlagen im Februar – die Anmeldung beginnt am 21.7. des laufenden Jahres, und die 2. Frist beginnt mit der Beantragung und Sammlung der Unterlagen im Juli – die Einschreibung beginnt am 18.9. des laufenden Jahres
Mehr info:
https://www.postani-student.hr/Ucilista/Default.aspx
Behörde
Universität Zagreb
Trg Republike Hrvatske 14; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4564 111
E-mail:
unizginfo@unizg.hr
Arbeitszeiten: 9 bis 13 Uhr, von Montag bis Freitag
Die größte Universität in akademischer und wissenschaftlicher Hinsicht und die führende Universität in der Republik Kroatien – 30 Fakultäten, 3 Akademien und das Universitätszentrum “Croatian Studies”. Als solches spielt es eine besondere Rolle und Verantwortung bei der Erhaltung und Förderung des nationalen, intellektuellen, wissenschaftlichen und kulturellen Erbes sowie bei der Stärkung der internationalen Anerkennung und Attraktivität der kroatischen Hochschulbildung und Wissenschaft. Die Universitäten in Zagreb bieten eine umfassende Hochschulbildung und den Erwerb akademischer Abschlüsse, von Bachelor, Master bis hin zu Wissenschaftsdoktoranden in den Bereichen Biomedizin, Biotechnik, Sozialhumanismus, Naturwissenschaften, Technik und Kunst. An der Universität Zagreb werden Studien nach dem Bologna-Schema als Bachelor-, Master- und Postgraduiertenstudien durchgeführt. Einige Studien werden als integrierte Bachelor- und Masterstudiengänge durchgeführt, und in geringerem Umfang bietet die Universität auch Fachstudien an.
Universitätsstudiengänge (im akademischen Jahr 2017/2018):
– 114 Bachelor-Studiengänge
– 33 integrierte Studienprogramme
– 168 Graduiertenkollegs
– 64 Doktorandenprogramme
– 191 Fachstudiengang
– 16 Studiengänge in englischer Sprache;
Die Universität Zagreb kündigt jedes Jahr einen Wettbewerb für die Einschreibung von Studenten in Bachelor-, integrierte Bachelor- und Master-, Berufs-, Graduierten- und Postgraduiertenstudien an. Für Vollzeitstudierende gelten auch die Regeln für die Teilnahme von Vollzeitstudenten an den Kosten für Bachelor-, Diplom-, Integrations- und Berufsstudien an der Universität Zagreb. Die Teilnahme an den Studienkosten für Studierende, die keinen Anspruch auf einen vollen Zuschuss (gemäß Vereinbarung) haben, sowie für Teilzeit- und ausländische Studierende wird von den Fakultäts- / Akademischen Räten der Mitgliedsgruppen festgelegt, und die maximale Teilnahme wird durch den Senatsbeschluss festgelegt.
Studierende aus Ländern der Europäischen Union sind in akademischen Rechten und Pflichten gleichberechtigt mit Studierenden aus der Republik Kroatien
Info: UNIZG