Sie sind Unionsbürgerin oder Unionsbürger, leben in Deutschland und haben Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben? Dann haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld wird für Kinder – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.
Als Kinder im Sinne des Kindergeldes gelten:
- Leibliche und adoptierte Kinder,
- Kinder des Ehegatten oder des Lebenspartners,
- Pflegekinder
Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.
Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf Kindergeld. Sind Ihre Kinder älter als 18, aber unter 25 Jahren, haben besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur, wenn sich das Kind in einer ersten Berufsausbildung befindet. Diese Berufsausbildung kann in Schule, Hochschule oder auch in einem Betrieb erfolgen.
Dokumente zum Download
Das Antragsformular finden Sie zum Download unter:
Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld.pdf
Formulare in verschiedenen Sprachen finden Sie zum Download unter: