Das deutsche Bildungssystem darzustellen ist gar nicht so einfach, zumal es ein deutsches Bildungssystem genau genommen gar nicht gibt. Für die Bildungspolitik sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie ihre Bildungssysteme ausgestalten. So gibt es in der Gestaltung des allgemeinbildenden Schulwesens, aber auch in den anderen Bildungsbereichen einige Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ab diesem Alter sind alle Kinder gesetzlich zum Schulbesuch verpflichtet. Im Ausnahmefall kann ein schulpflichtiges Kind allerdings für ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden, nämlich wenn es im Rahmen einer schulärztlichen Untersuchung für nicht „schulfähig“ befunden wird.
In der Regel erstreckt sich die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr und besteht aus zwei Teilen: Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst neun, in manchen Bundesländern auch zehn Besuchsjahre an einer allgemeinbildenden Schule.
Bildungsbereiche, Bildungseinrichtungen und Bildungsgänge
Das Bildungssystem besteht aus fünf großen Bildungsbereichen:
- Elementarbereich,
- Primarbereich,
- Sekundarbereich I,
- Sekundarbereich II und
- Tertiärbereich.
Jeder dieser Bildungsbereiche umfasst wiederum verschiedene Bildungseinrichtungen bzw. Bildungsgänge.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung – bpb.de – Benjamin Edelstein (23.07.2013)