Zuständige Behörde: Generalinspektion für Einwanderung
Wenn Sie Staatsbürger eines Staates in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind und länger als 3 Monate in Rumänien bleiben möchten, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei dem territorialen Zweig der Generalinspektion für Einwanderung in dem Kreis, in der Sie leben, registrieren.
Erforderliche Dokumente, die von der Generalinspektion für Einwanderung ausgestellt wurden und die den Wohnsitz in Rumänien bescheinigen:
• Registrierungsbescheinigung (für Bürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft) Um die Registrierungsbescheinigung / Aufenthaltskarte zu erhalten, müssen Sie bei den Zweig der Generalinspektion für Einwanderung in dem Landkreis, in dem Sie leben, je nach Zweck Ihres Aufenthalts in Rumänien eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Die Registrierungsbescheinigung wird am Antragstag ausgestellt und ist bis zu 5 Jahre, mindestens jedoch ein Jahr, gültig.;
• Aufenthaltskarte (für Familienangehörige von EU- / EWR- / Schweizer Eidgenossenschafts Staatsbürgern) Die Aufenthaltskarte wird innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltskarte beträgt bis zu 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum, jedoch nicht länger als die Aufenthaltsdauer des Staatsbürgers der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dessen Familienmitglied der Antragsteller ist. Bei späteren Anträgen wird bei Einhaltung der Bestimmungen der staatlichen Notstandsverordnung 102/2005, mit den nachfolgenden Änderungen, die Aufenthaltskarte innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags ausgestellt;
• Daueraufenthaltskarte (sowohl für Staatsbürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft als auch für ihre Familienangehörigen). Das Recht auf einen langfristigen Aufenthalt in Rumänien endet, wenn die Abwesenheit aus dem Hoheitsgebiet Rumäniens 12 aufeinanderfolgende Monate überschreitet, bei ausländischen Staatsbürgern (es sei denn, der Ausländer hat während dieser Zeit ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in einem EU-Mitgliedstaat) oder wenn die Abwesenheit bei Staatsangehörigen der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 aufeinanderfolgende Jahre überschreitet. Daueraufenthaltskarten können Ausländern für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder bis zu 10 Jahren bei Staatsbürgern der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt werden. Um von einem langfristigen Aufenthaltsrecht in Rumänien zu profitieren, muss der ausländische Staatsbürger oder der Staatsbürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den letzten 5 Jahren einen legalen und kontinuierlichen Aufenthalt in Rumänien gehabt haben. Der legale und ununterbrochene Aufenthalt in Rumänien wird anhand von Dokumenten für einen vorübergehenden Aufenthalt in Rumänien nachgewiesen.
Dokumente, die für die Ausstellung der Registrierungsbescheinigung erforderlich sind:
• Anmeldeformular:
Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte erforderliche Dokumente (für Staatsbürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft):
• Anmeldeformular:
• Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie);
• Je nach Tätigkeit des Antragstellers in Rumänien: Nachweis der Lebenshaltung / Nachweis der Krankenversicherung / Arbeitsvertrag / Entsendungsvertrag / Entsendungsunternehmer / Nachweis, dass der Antragsteller unter den in der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 44/2008, mit späteren Änderungen und Vervollständigungen, festgelegten Bedingungen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben kann – Feststellungsurkunde augestellt vom Nationales Handelsregisteramt (Original und Kopie) / Nachweis, dass der Antragsteller die berufliche Tätigkeit ausüben kann – Genehmigung oder Genehmigung (Original und Kopie), ausgestellt gemäß dem Sondergesetz / Vertrag für Freiwilligenarbeit (Original und Kopie) / Genehmigung der Interdepartementalen Kommission zur Koordinierung und Unterstützung humanitärer Aktivitäten im Ministerium für Öffentlichkeit Gesundheit (Original und Kopie) / Genehmigung des Staatssekretariats für Religionen / Nachweis der Lebenshaltung / Nachweis der Krankenversicherung / Dokumente zur Bescheinigung der Einschreibung in eine Bildungseinrichtung / Nachweis der Lebenshaltung / Zivilstandsdokument
Erforderliche Dokumente für die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (für Staatsbürger der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft):
• Anmeldeformular
• Personalausweis oder Reisepass (gültig) im Original und in Kopie;
• Registrierungsbescheinigung im Original und in Kopie;
• Unterlagen und Dokumente, die die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit und Kontinuität des Aufenthalts * belegen, um das Recht auf ständigen Aufenthalt zu erhalten;
• Eine Gebühr von 7 LEI wird an die Staatskasse / CEC (Anmerkung des Übersetzers: CEC = rumänischen Sparkasse) auf dem Konto des Staatshaushalts gezahlt: 20A3308008609468;
Erforderliche Dokumente für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienmitglieder (aus Ländern außerhalb der EU / des EWR / der Schweizerischen Eidgenossenschaft):
• Anmeldeformular
• Reisepass (gültig) im Original und in Kopie;
• Aufenthaltskarte im Original und in Kopie;
• Unterlagen und Dokumente, die die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit und Kontinuität des Aufenthalts * belegen, um das Recht auf ständigen Aufenthalt zu erhalten;
• Eine Gebühr von 7 LEI wird an die Staatskasse / CEC (Anmerkung des Übersetzers: CEC = rumänischen Sparkasse) auf dem Konto des Staatshaushalts gezahlt: 20A3308008609468
Kopien der erforderlichen Dokumente:
• Anmeldeformular: http://igi.mai.gov.ro/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/images/Circulatie/10_Cerere%20certificat%20inregistare%20cetateni%20UE(14).pdf
• Dokumente / Unterlagen, die die Einschreibung in eine Bildungseinrichtung bescheinigen: http://igi.mai.gov.ro/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/images/Circulatie/Dovada%20inscriere%20la%20o%20institutie%20de%20invatamant%20acreditata.pdf
• Nachweis der Lebenshaltung: http://igi.mai.gov.ro/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/images/Circulatie/MOD%20SITE.pdf
• Krankenversicherungsnachweis: http://igi.mai.gov.ro/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/images/Circulatie/Dovada%20asigurarii%202011.pdf
• Zivilstand Dokument / Unterlage: http://igi.mai.gov.ro/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/images/Circulatie/Dovada%20documentelor%20de%20stare%20civila.pdf
Externe Links:
• http://igi.mai.gov.ro/ro
• http://igi.mai.gov.ro/ro/content/descriere
• http://igi.mai.gov.ro/ro/content/cet%C4%83%C8%9Benii-din-statele-uesee
•http://igi.mai.gov.ro/sites/all/themes/multipurpose_zymphonies_theme/images/Circulatie/10_Cerere%20certificat%20inregistare%20cetateni%20UE(14).