Die Familienangehörigen der Staatsbürger aus dem Gemeinschaftsraum und des EWR können ohne Visum auf rumänischem Gebiet reisen.
Nicht EU / EWR Familienmitglieder müssen ein Visum für die Einreise nach Rumänien erhalten, wenn sie keine von einem EU / EWR-Staat ausgestellte Aufenthaltserlaubnis haben. Unter bestimmten Umständen kann eine Einladung von einem rumänischen Staatsbürger oder einem Ausländer mit einer für Rumänien ausgestellten Aufenthaltserlaubnis angefordert werden.
Nicht EU und Nicht EWR Staatsbürger können bei der Generalinspektion für Einwanderung nur dann eine Familienzusammenführung beantragen, wenn sie über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen, die ein Jahr gültig ist oder langfristig oder über eine EU-Blaue Karte verfügt.
Bei ausländischen Forschern, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit auf rumänischem Gebiet ausüben, kann die Aufenthaltserlaubnis weniger als ein Jahr betragen. Der Antrag kann nur für die Verwandten ersten Grades des Staatsürgers gestellt werden.
• Nachweis einer Aufenthaltserlaubnis und eines Wohnraums (Wohnsitz) in Übereinstimmung mit dem Gesetz
• Nachweis des monatlichen Einkommens oder anderer Mittel des Lebensunterhalts
• Krankenversicherung des Antragstellers
• Kopie der Reisedokumente der Familienmitglieder, für die der Antrag gestellt wurde
• Gebühren (120 Euro)
• Erklärung, dass Familienmitglieder bei Ihnen wohnen werden.
Weitere Infos finden sie hier: http://igi.mai.gov.ro/ro/content/avizul-cererii-de-re%C3%AEntregire-familiei