Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger haben Sie einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie möchten sich in selbständig machen oder unternehmerisch tätig werden.
Sie haben im Ausland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben und können Ihre Berufsqualifikation vielleicht sogar mit einem Abschlusszeugnis nachweisen, dann sollten Sie sich um die Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Deutschland bemühen. Für ein selbständige Tätigkeit in einigen Berufen ist eine Anerkennung zwingend notwendig, für andere ist sie freiwillig.
Sie sollten eine Existenzgründung gut vorbereiten.
Das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
schlägt 10 Schritte vor:
- Selbständigkeit: Ja oder Nein?
- Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?
- Vor dem Start: Information und Beratung
- Unternehmensgründung planen
- Startkapital berechnen
- Startkapital beschaffen
- Selbständigkeit anmelden und ggf. Erlaubnisse einholen
- Steuern einplanen, Pflichten gegenüber dem Finanzamt kennen
- Betrieb versichern, private Vorsorge betreiben
- Nach dem Start: Beraten und begleiten lassen
Sie können weitere Details hier nachlesen:
existenzgruender.de – Gründung im Überblick
Onlinekurse des Wirtschaftsministeriums für Existenzgründer
Weitere Informationen
Existenzgründerportal des Wirtschaftsministeriums
Make it in Germany – Existenzgründung
IHK Region Stuttgart – Informationen für Gründerinnen und Gründer