Deutschland hat ein gut ausgebautes System der sozialen Sicherung. Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie in der Regel Mitglied in diesen fünf gesetzlichen Versicherungen:
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Arzneimittel und Therapiemaßnahmen.
- Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Meistens betrifft das Menschen im hohen Alter.
- Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – nachdem sie in Ruhestand gegangen sind – eine Rente. Die Höhe der Rente bemisst sich grob gesagt vor allem nach dem Einkommen und der Anzahl von Jahren, die man in Deutschland arbeitet.
- Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten.
- Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung stattet Arbeitslose für eine bestimmte Zeit mit einem Einkommen aus, wenn sie in der Regel in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert waren und wieder Arbeit suchen. Zudem unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden, der eine Arbeit sucht, durch Beratungs- und Vermittlungsangebote.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie Sonderkonditionen bei den Sozialversicherungen: Sie zahlen nur etwa die Hälfte. Die andere Hälfte wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommen Sie einen Sozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungsnummer zugeschickt. Die Nummer teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber mit. Bewahren Sie den Sozialversicherungsausweis gut auf, da Sie die Nummer immer wieder brauchen werden. Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlieren, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz anfordern.
Quelle: Make it in Germany – Deutsche Sozialversicherung