Bei Arbeitslosigkeit gibt es zwei Arten staatlicher Unterstützung: Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung und soll helfen, finanzielle Notlagen bei Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das Arbeitslosengeld II (auch ALG 2, ALG II) – meist Hartz IV genannt – ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige „Hartz IV“ genannt.
Das Arbeitslosengeld I, auch ALG 1 oder nur kurz ALG genannt, ist die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung. Sie soll helfen, finanzielle Notlagen bei Arbeitslosigkeit zu verhindern und wird in Abhängigkeit von Anwartschaftszeiten und Lebensalter für drei bis längstens 24 Monate gezahlt.
Arbeitslosigkeit liegt dann vor,
- wenn tatsächlich keine Beschäftigung oder eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird (Beschäftigungslosigkeit),
- wenn aktiv nach sozialversicherter Beschäftigung gesucht wird, um die eigene Arbeitslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen),
- wenn Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit Folge geleistet werden kann und soll (Verfügbarkeit).
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, das in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung bezogenen wurde. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67%, Arbeitslose ohne Kinder 60% eines pauschalierten Nettogehalts. Die Höchstdauer des Bezugs von Arbeitslosengeld I variiert von 6 bis 12 Monaten. Bei älteren Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern über 50 Jahren erhöht sich die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate.
Quellen: https://www.dgb.de/themen/++co++4f82db0c-fca4-11df-7cf4-00188b4dc422
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitslosengeld/arbeitslosengeld.html
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist das unterste soziale Netz, das den Lebensunterhalt für alle Personen sicherstellen soll, die arbeiten können. Umgangssprachlich wird das ALG II – oder ALG 2 – „Hartz IV“ genannt.
ALG II erhalten alle Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Erfüllt eine Person diese Bedingungen, dann erhalten auch die Partnerin oder der Partner und die Kinder Leistungen – auch wenn sie selbst nicht erwerbsfähig sind. Leistungsberechtigt sind nur Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für Menschen ohne deutschen Pass und für Personen in einer Ausbildung gelten einschränkende Sonderregelungen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sind, steht in den ersten drei Monaten kein Arbeitslosengeld II zu. Anders verhält es sich, wenn die Unionsbürger länger als ein halbes bzw. ein Jahr in Deutschland beschäftigt waren.
Quellen: https://www.dgb.de/themen/++co++4f82db0c-fca4-11df-7cf4-00188b4dc422
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitslosengeld/arbeitslosengeld.html
Dokumente zum Download
Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt 1:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf
DGB, Hartz IV, Tipps und Hilfe vom DGB:
https://dgb-shop.bw-h.de/media/products/0230958001581059788.pdf?MODsid=nepaf63jncdrimb1990adrcob7
Weitere Information
Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt 1:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf
Bundesagentur für Arbeit, Beantragung von Arbeitslosengeld:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/so-beantragen-sie-arbeitslosengeld
DGB, Hartz IV, Tipps und Hilfe vom DGB:
https://dgb-shop.bw-h.de/media/products/0230958001581059788.pdf?MODsid=nepaf63jncdrimb1990adrcob7