Ausländer, die das Aufenthaltsrecht in Rumänien erworben haben, sowie Bürger von EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraums haben das Recht, kostenlose Rumänisch-Sprachkurse zu erhalten. Diese Kurse werden vom Ministerium für nationale Bildung in Zusammenarbeit mit der Generalinspektion für Einwanderung organisiert und zielen darauf ab, die Teilnehmer mit der rumänischen Sprache vertraut zu machen.
Während des Rumänisch-Sprachkurses können Minderjährige als Zielgruppen in das Bildungssystem aufgenommen werden.
Ausländische Schüler können für den Einführungskurs in rumänischer Sprache in den Schuleinheiten eingeschrieben werden, die von den Schulaufsichtsbehörden des Landkreises (ISJ) / Bukarester Schulaufsichtsbehörden (ISMB) nominiert werden. Die Dauer des Einführungskurses für Rumänisch beträgt 1 Schuljahr.
Ausländische Staatsbürger können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Organisation und Entwicklung des rumänischen Sprachvorbereitungsjahres im rumänischen Sprachvorbereitungsjahr an den Hochschuleinrichtungen eingeschrieben werden.
Um sich entsprechend dem Kenntnisstand in das Studienjahr einzuschreiben, organisieren die Schulaufsichtsbehörden einen kostenlosen Einführungskurs in Rumänisch für Minderjährige. Während des Rumänisch-Sprachkurses können Minderjährige als Zielgruppen in das Bildungssystem aufgenommen werden.
Externe Links:
• https://www.edu.ro/sites/default/files/fisiere%20articole/ORDIN%203473-2017.pdf
• http://igi.mai.gov.ro/ro/content/acces-la-educa%C5%A3ie