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Anerkennung akademischer und beruflicher Abschlüsse

Zuständige Behörde: Nationales Zentrum für Gleichwertigkeit und Anerkennung von Diplomen (CNRED)

CNRED bewertet und erkennt die Studiendokumente der Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ihrer Familienangehörigen sowie der Begünstigten einer Form des internationalen Schutzes an, um ihr Studium in Rumänien fortzusetzen. CNRED bewertet und erkennt die Studiendokumente von Bürgern von Nicht-EU-Ländern an, um Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien / Diplomen erfolgt im Vergleich zum rumänischen Bildungssystem, um das Niveau / Fachgebiet und / oder die Spezialisierung festzustellen.

• Um die Studienzeiten der Klassen I-XII gleichzusetzen, müssen sich die Schüler an die Schulämter / Schulaufsichtsbehörden des Landkreises oder an das Schulamt / die Schulaufsichtsbehörden des Munizipiums Bukarest (ISMB) wenden. Das Nationale Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen erkennt voruniversitäre Studienunterlagen (Abitur, postsekundäre Schule, Berufsschule / Fachoberschule) an, indem es das Niveau, den Bereich und / oder die Spezialisierung des im Ausland erworbenen Studienzeugnisses im Zusammenhang mit dem rumänischen Bildungssystem bewertet und festlegt. Nach der Bewertung kann das Nationale Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen automatisch das Niveau, den Studienbereich und / oder die Spezialisierung erkennen oder sie kann Differenzprüfungen oder anderen Ausgleichsmaßnahmen anwenden. Bei der Anwendung der Ausgleichsmaßnahmen arbeitet das Nationale Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen mit den Schulämter / Schulaufsichtsbehörden des Landkreises und dem Schulamt / der Schulaufsichtsbehörde des Munizipiums Bukarest zusammen.
• Das Nationale Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen erkennt Universität Studienzeugnisse (Bachelor, Master und Doktorat) an, indem es das Niveau, den Bereich und / oder die Spezialisierung des im Ausland erworbenen Studienzeugnisses im Zusammenhang mit dem rumänischen Bildungssystem bewertet und festlegt. Nach der Bewertung kann das Nationale Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen die an EU-Universitäten und renommierten Universitäten in anderen Staaten oder durch Anwendung von Differenzprüfungen oder anderen Ausgleichsmaßnahmen, Diplomniveau, Studienbereich und / oder Spezialisierung erworbenen Studienzertifikate automatisch anerkennen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens arbeitet das Nationale Zentrum für Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen mit Hochschuleinrichtungen in Rumänien zusammen, um das Studium fortzusetzen. Das vom Nationalen Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen nach der Bewertung herausgegebene Dokument ist das Zertifikat über die Gleichwertigkeit / Anerkennung von Studien, ein Dokument, das weitere Studien oder den Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt ermöglicht.
• Die Anerkennung des Zugangs der EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ihrer Familienangehörigen sowie der Begünstigten einer Form des internationalen Schutzes zum rumänischen Arbeitsmarkt erfolgt nach dem hier vorgestellten Verfahren:

Erforderliche Dokumente:

• Studiendokument für Gleichwertigkeit / Anerkennung: Kopie, wenn das Studiendokument in Rumänisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch ausgestellt ist;
• Diplomzusatz / Abschrift der Studiendaten – wenn die Anerkennung der Spezialisierung erforderlich ist oder der Studienbereich nicht auf dem Diplom angegeben ist: Kopie, wenn das Studiendokument in Rumänisch, Englisch, Französisch, Spanisch ausgestellt ist;
• Andere relevante Dokumente, falls zutreffend: Lehrpläne der belegten Kurse, vollständige Beschreibung der studierten Kurse / Fächer, Dokumente im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aufbaustudiengängen usw.;
• Persönliche Ausweisdokumente in Kopie: Reisepass / Personalausweis – BI oder CI; Nachweis der Namensänderung (falls zutreffend), in Kopie (Rumänisch / Englisch / Französisch / Spanisch / Italienisch) und beglaubigter Übersetzung (für andere Sprachen)
• Antrag auf Anerkennung von Studien;
• Attest / Bescheinigung / Zeugnis;
• Anordnung zur Genehmigung der Methodik für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen voruniversitären Studienunterlagen

Kopien der erforderlichen Dokumente:
• Antrag auf Anerkennung von Studien und Anordnung zur Genehmigung der Methodik für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen voruniversitären Studienunterlagen: https://edirect.e-guvernare.ro/Admin/Proceduri/ProceduraVizualizare.aspx?IdInregistrare=797522&IdOperatiune=2

Externe Links:
• https://www.edu.ro/recunoastere-echivalare-diplome
• https://cnred.edu.ro/ro/recunoastere-acte-de-studii-preuniversitare-cetateni-europeni-pentru-accesul-pe-piata-fortei-de-munca-in-Romania

October 6, 2020/von FMD
Schlagworte: Anerkennung akademischer, beruflicher Abschlüsse
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