Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist ein grundlegendes Recht, das vom Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) garantiert wird.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind berechtigt, in einem anderen EU-Land nach Arbeit zu suchen; dort zu arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen; dort zu wohnen; dort auch nach Beendigung einer Beschäftigung zu verbleiben; die gleiche Behandlung wie lokale Staatsangehörige in Anspruch zu nehmen, was den Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und allen anderen soziale und steuerliche Vorteile anbetrifft.
Wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nutzen dieses Recht, und wohnen und arbeiten in einem anderen EU-Mitgliedstaat? Welches sind die wichtigsten Länder, in absoluten und relativen Zahlen? Wer sind diese “mobilen” Unionsbürgerinnen und Unionsbürger? Was zeichnet sie im Vergleich zu den lokalen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus? Wie verhält sich das im Hinblick auf Bildung und Qualifikationsniveau oder ihre Beschäftigungsrate?
Die Antworten auf diese wichtigen Fragen basieren auf den Datensätzen von EUROSTAT zur Arbeitsmobilität.