Die Krankenversicherung ist ein Sonderfall der Sozialversicherung. Hier können Sie als gesetzlich Versicherter aus einer Vielzahl von Versicherungen die Krankenkasse aussuchen, deren Leistungen Ihnen am besten zusagen. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen der gleiche. Allerdings verlangen einige Kassen noch einen Zusatzbeitrag, der vom Arbeitnehmer Arbeitgeber zu gleichen Teilen bezahlt wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag bei 1. Prozent in 2018.
Die Krankenversicherung ist noch in einer anderen Hinsicht ein Sonderfall: Ab einem bestimmten Jahreseinkommen sind Sie nicht verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Sie müssen sich zwar versichern, können dann aber auch einer privaten Krankenkasse beitreten. Dies ist im Jahr 2019 ab einem Jahreseinkommen von 60.750 Euro brutto möglich. Da ein Wechsel von einer privaten zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht ohne weiteres möglich ist, sollte dieser Schritt wohl überlegt erfolgen.
Quelle:
https://www.make-it-in-germany.com/de/jobs/sozialversicherung/deutsche/