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Familienzusammenführung

Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger möchten Sie Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten, Ihre Lebenspartnerin/Ihren Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder, Ihre Eltern oder andere Verwandte zu sich nach Deutschland holen. Oder Sie möchten zu Ihrer bzw. Ihrem Familienangehörigen nach Deutschland nachziehen.

Haben Sie und Ihre Familienangehörigen die Unionsbürgerschaft, ist eine Familienzusammenführung ganz problemlos möglich: Sie machen von Ihrem Recht auf EU-Freizügigkeit Gebrauch.

Grundsätzlich gilt, dass ein Familiennachzug und Familienzusammenführung nur innerhalb der Kernfamilie möglich ist: Ehepartner und minderjährige Kinder, bei Minderjährigen die Eltern. Hiervon abweichend ist für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch ein Familiennachzug von weiteren direkten Vorfahren (Großeltern) und Nachkommen (Enkel und Urenkel) möglich, wenn die in Deutschland lebende Person den Unterhalt trägt.

Voraussetzung für eine Familienzusammenführung ist, dass der Unterhalt der nachziehenden Person bzw. Personen gesichert ist (kein Bezug von staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und genug Wohnraum zur Verfügung steht. Für den Familiennachzug von Erwachsenen ist oftmals der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erforderlich.

Drittstaatsangehörige müssen bei der zuständigen deutschen Botschaft ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Das kann mehrere Monate dauern. In Deutschland erhalten die Familienangehörigen dann eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.

Nachziehende EU-Bürger

Als nachziehende Unionsbürgerin bzw. nachziehender Unionsbürger benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (ID-Karte), Reisepass oder Passersatzpapier für sich bzw. alle Familienmitglieder
  • Wohnungsgeberbescheinigung (mit Unterschrift von Ihrem Wohnungsgeber)
  • Mietvertrag

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei.

Nachziehende Drittstaatsangehörige

Als nachziehende Drittstaatsangehörige bzw. nachziehender Drittstaatsangehöriger benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular für Visum
  • gültiger Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • gültiger Aufenthaltstitel im Ausland
  • Heiratsurkunde
  • Sprachnachweis Niveau A1
  • Gültiger Krankenversicherungsschutz
  • Arbeitsvertrag des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Letzte drei Gehaltsbescheinigungen des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Mietvertrag des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Wohnungsgeberbescheinigung (mit Unterschrift von Ihrem Wohnungsgeber)
  • Mietvertrag

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei.

Dokumente zum Download

Nachzug zum in Deutschland lebenden Ehepartner

Nachzug zum in Deutschland lebenden minderjährigen Kind

Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (deutsch-englisch)

Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (deutsch-französisch)

Weitere Informationen

Make it in Germany – Ehegattennachzug zu EU-Bürger

BAMF – Familiennachzug zu EU-Staatsangehörigen

BAMF … Family reunification with eu nationals

 

 

September 24, 2020/von FMD
Schlagworte: Ehegattennachzug, Familiennachzug, Familienzusammenführung
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