Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger haben Sie einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Sie möchten in Deutschland arbeiten, haben im Ausland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben und können Ihre Berufsqualifikation vielleicht sogar mit einem Abschlusszeugnis nachweisen, dann sollten Sie sich um die Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Deutschland bemühen. Für einige Berufe ist eine Anerkennung zwingend notwendig, für andere ist sie freiwillig.
Für das Verfahren lassen Sie sich am besten direkt vor Ort beraten. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Informationsportal der Bundesregierung:
Anerkennung in Deutschland – Sie möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten?