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Anerkennung von Abschlüssen

In Baden-Württemberg können Sie ausländische Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen.

Diese bewertet sie daraufhin, ob Vergleichbarkeit mit einem deutschen Schulabschluss besteht, z.B. Hauptschulabschluss und Realschulabschluss, Hochschulreife.

Sind Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger und möchten Sie an einer Hochschule studieren, wenden Sie sich bei Fragen zur Zeugnisanerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen an nachfolgend genannte Stellen:

  • Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen richten Sie direkt an Ihre Wunschhochschule. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.
  • Für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wenden Sie sich an das Studienkolleg Konstanz. Dieses prüft und bestätigt Ihre Hochschulzugangsqualifikation sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.
  • Für ein Studium an einer Kunsthochschule oder Musikhochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart.
  • Für ein Studium an der Dualen Hochschule wenden Sie sich für die Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse an die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der Dualen Hochschule in Stuttgart.

Für die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sowie Pharmazie erfolgt die Bewerbung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung. In Deutschland lebende Staatsangehörige aller anderen Länder bewerben sich ebenfalls über dieses Verfahren, wenn mindestens ein Elternteil eine Unionsbürgerschaft hat oder sie mit einer Unionsbürgerin oder einem Unionsbürger verheiratet sind bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Die Hochschulzugangsqualifikation wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Stiftung für Hochschulzulassung geprüft.

Für die Prüfung Ihrer Bildungsnachweise müssen Sie amtlich beglaubigte Fotokopien der originalsprachlichen Zeugnisse und der Übersetzungen Ihrer Zeugnisse einreichen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzerinnen oder Urkundenübersetzer gefertigt werden. Was Sie sonst noch benötigen, erfahren Sie bei den zuständigen Stellen. Übersetzungen ins Deutsche, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein.

Gehen Sie derzeit noch zur Schule und möchten die Einstufung in eine Klassenstufe prüfen lassen? Dann können Sie Ihre bisherigen schulischen Leistungen nicht in einem behördlichen Verfahren anerkennen lassen. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung der Schule in Deutschland, die der Schüler oder die Schülerin besuchen möchte. Die Entscheidung findet in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, dem Schüler oder der Schülerin sowie den Eltern statt.

Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg – Anerkennung im Schul-/Hochschulbereich

Für berufliche Qualifikationen, die Sie im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland verbindlich feststellen lassen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Berufsqualifikation gleichwertig ist. Dabei vergleichen die zuständigen Stellen den ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss. Sie berücksichtigen bei der Prüfung formale Kriterien wie beispielsweise Inhalt und Dauer der Ausbildung. Das ist derzeit für 325 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe möglich.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung vorgeschrieben. Erst danach dürfen Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten. Reglementiert sind Berufe, deren Zugang und Ausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden sind.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in der Zeugnisanerkennungsstelle das Bewertungsverfahren für folgende Berufe durch:

  • Erzieher und Erzieherinnen
  • Kinderpflegerund Kinderpflegerinnen
  • Diplomsportlehrer und Diplomsportlehrerinnen im freien Beruf
  • Turnlehrer und Turnlehrerinnen im freien Beruf
  • Sportlehrer und Sportlehrerinnen im freien Beruf.

Im Landesgesundheitsamt wird das Bewertungsverfahren für Altenpflegerinnen und Altenpfleger durchgeführt.

Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Bewertungsverfahren für Lehrkräfte durch.

Die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur können Sie bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragen.

Weitere Informationen

Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

Portal “Anerkennung in Deutschland”

IQ-Netzwerk

reglementierte Berufe in der EU

Unterstützung erhalten Sie auch bei den Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennungsberatung.

 

Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg – Berufliche Anerkennung  

September 24, 2020/von FMD
Schlagworte: Abitur, Abschlusszeugnis, Allgemeine Hochschulreife, anerkannterAusbildungsberuf, Anerkennung, Beruf, Berufliche Qualifikation, Berufsabschluss, Hauptschulabschluss, Hochschulreife, Hochschulzugangsberechtigung, reglementierte Berufe, Zeugnisanerkennung, Zeugnisanerkennungsstelle
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