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Altersrente

Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben. Sozialstaatlichkeit ist damit Verpflichtung für die Politik. Der Staat soll die Existenzgrundlagen seiner Bürgerinnen und Bürger sichern (soziale Sicherung) und für den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken sorgen (soziale Gerechtigkeit). Mit der Absicherung des Alters und der wichtigsten Lebensrisiken – wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit – wird das Gebot der Sozialstaatlichkeit umgesetzt.

Wesentliche Elemente des Sozialstaats sind die gesetzlichen Sozialversicherungen. Darunter ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik. In ihrer heutigen Ausprägung ist sie in vielen Reformschritten aus dem unter Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung hervorgegangen. In ihrer langen Geschichte haben sich die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von einem bloßen Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf zur maßgeblichen Grundlage für ein finanziell gesichertes Alter entwickelt.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik und grundsätzlich als Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt. Außerdem sind bestimmte Gruppen von Selbständigen und andere Personengruppen pflichtversichert. Den meisten nicht versicherungspflichtigen Personen bietet die gesetzliche Rentenversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder für nicht versicherungspflichtige Selbstständige die Versicherungspflicht auf Antrag.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/gesetzliche-rentenversicherung-art.html

  • Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze (65 bis 67 Jahre) erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
  • Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, haben die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nicht nur den Versicherten Schutz im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit, sie hat auch die Aufgabe, deren Hinterbliebenen im Falle des Todes Ersatz für den fehlenden Unterhalt in Form von Hinterbliebenenrenten zu leisten.
  • Wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist, können Versicherte von ihrem zuständigen Rentenversicherungs-träger Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/Leistungen/leistungen.html

Weitere Information

  • Deutsche Sozialversicherung, Europavertretung:
    https://dsv-europa.de/de/news.html
  • Deutsche Rentenversicherung:
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ratgeber zur Rente:
    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a815-ratgeber-zur-rente-258.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

September 24, 2020/von FMD
Schlagworte: Altersrente, Altersvorsorge, Deutsche Rentenversicherung, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Hinterbliebenenrente, Reha-Einrichtungen, Rehabilitation, Rente, Rentenbezieher, Rentenversicherung, Rentner
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