Die kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) ist eine öffentliche Behörde und juristische Person – Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sind im Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung und im Statut des kroatischen Krankenversicherungsinstituts festgelegt.
Die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Arbeit der Anstalt erfolgt durch das Gesundheitsministerium
Die Anstalt wird von einem Verwaltungsrat mit 9 Mitgliedern geleitet, der von der Regierung der Republik Kroatien ernannt wird
Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen und allgemeine Handlungen des Instituts
Die Tätigkeit der Anstalt wird vom Direktor geleitet
Die Anstalt führt ihre Tätigkeiten durch 7 Abteilungen, die von stellvertretenden Direktoren geleitet werden, durch.
Die Anstalt ist durch die Direktion und 4 Regionalbüros (Zagreb, Osijek, Split, Rijeka) organisiert, die die Arbeit mit 16 Regionalbüros an insgesamt 134 Standorten verwalten.
Zagreb 10000
Kroatien