Die kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) ist eine öffentliche Behörde und juristische Person – ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sind im Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung und im Statut des kroatischen Krankenversicherungsinstituts festgelegt.
Die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Arbeit der Anstalt erfolgt durch das Gesundheitsministerium
Die Anstalt wird von einem Verwaltungsrat mit 9 Mitgliedern geleitet, der von der Regierung der Republik Kroatien ernannt wird
Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen und allgemeine Akten der Anstalt
Die Arbeit der Anstalt wird vom Direktor geleitet
Die Anstalt führt ihre Tätigkeiten durch 7 Abteilungen, die von stellvertretenden Direktoren geleitet werden, durch.
Die Anstalt ist durch die Direktion und 4 Regionalbüros (Zagreb, Osijek, Split, Rijeka) organisiert, die die Arbeit mit 16 Regionalbüros an insgesamt 134 Standorten verwalten.
Die kroatische Rentenversicherungsanstalt (HZMO) ist eine durch das Rentenversicherungsgesetz eingerichtete öffentliche Behörde.https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2019_10_102_2048.html
Das HZMO hat den Status einer juristischen Person mit den Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die durch das Gesetz und das Statut festgelegt sind, und es hat Organe, die über die Rechte und Pflichten aus der Rentenversicherung entscheiden.
Das HZMO arbeitet unabhängig und wird vom Leiter vertreten.
Die administrative Überwachung des HZMO erfolgt durch das für das Rentensystem zuständige Ministerium und die Überwachung und Kontrolle der Anwendung der Vorschriften über das Kindergeld durch das für die Familie zuständige Ministerium.
Zu ZMO gehört drei juristischen Personen:
• Kroatische Rentenversicherung d.o.o. (HMO d.o.o.),
• Kroatische Pensionsinvestitionsgesellschaft d.o.o. (HMID d.o.o.).
• Kroatische Rentenversicherungsgesellschaft (HR MOD d.d.).
Der Sitz des HZMO befindet sich in Zagreb, A. Mihanovića 3.
Adresse: str. Matei voievod, nr. 14, sector 2, Bucureşti (Matei Voievod Str. 14, Bezirk 2, Bkarest) |
Postleitzahl: 00100 |
Kategorien: Arbeitsunfälle |
Amts- / Organisationsinformationen: Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist eine spezialisierte Einrichtung der zentralen öffentlichen Verwaltung, die dem 1999 gegründeten Ministerium für Arbeit, soziale Solidarität und Familie unterstellt ist. Der Hauptzweck der Arbeitsaufsichtsbehörde besteht darin, die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich der Arbeitsbeziehungen sowie der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer und anderer am Arbeitsprozess Beteiligter zu überwachen . |
Art der Institution: öffentliche Institution |
Kosten: Teilweise frei von Kosten |
E-Mail: itmbucuresti@itmbucuresti.ro |
Telefon: 021/331.76.15 – secretariat / 021/331.13.30 – fax / 021/331.13.29 |
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 – 16.30,
Freitag : 08.00 – 14.00 |
Link: http://www.itmbucuresti.ro |
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigenständiger Teil der Sozialversicherung in Deutschland. „Erfunden“ hat das Konzept Bismarck im Jahr 1885. Gemeinsam mit der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bildet sie die Pfeiler der sozialen Absicherung. Wie alle anderen ist auch sie eine Pflichtversicherung.
Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VII) schützt die gesetzliche Unfallversicherung rund 79 Millionen Menschen vor den Folgen von Y Arbeitsunfällen und Y Berufskrankheiten.
Dazu gehören auch rund 17,1 Millionen Kin- der in der Tagesbetreuung, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende bei den Trägern der Unfallversicherung, den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Die Kernmerkmale der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
- die Haftungsablösung:
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung der Arbeitgebenden für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Beschäftigten; - das soziale Schutzprinzip:
Dieses räumt Versicherten auch Ansprüche auf Leistungen ein, wenn das Unternehmen keine Schuld trägt oder ein Unfall auf dem Weg zu oder von der Arbeit passiert ist; - der Grundsatz „Alles aus einer Hand“;
Das bedeutet: Die gesetzliche Unfallversicherung kümmert sich sowohl um die Bereiche Prävention als auch um die Rehabilitation und Entschädigung; - das Prinzip „Prävention vor Entschädigung“:
Wenn durch eine erfolgreiche Prävention Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden, nützt das Versicherten wie Arbeitgebenden und eine Entschädigung wird nicht notwendig. Daher fördert die gesetzliche Unfallversicherung Maß- nahmen zur Verhütung und Vorsorge; - der Grundsatz „Reha vor Rente“: Dies meint, dass die optimale medizinische Betreuung der Versicherten sowie deren berufliche und soziale Wiedereingliederung stets im Vordergrund stehen. Weil eine erfolgreiche Rehabilitation für Versicherte die beste Lösung ist, werden alle geeigneten Mittel eingesetzt.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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