fbpx
  • Twitter
  • Facebook
  • Projekt
  • Zielsetzung des Portals
  • Partnerkonsortium
  • Werte
  • Rechte und Pflichten von Unionsbürgern
  • Deutsch
    • Italiano
    • English
    • Polski
    • Română
    • Deutsch
    • Português
    • Español
    • Hrvatski
    • Français
Key for Mobility
  • Start
  • Aufenthalt
    • Familienzusammenführung
  • Arbeiten
    • Abhängige Beschäftigung
    • Existenzgründung und Unternehmertum
    • Forschung
    • Berufsausbildung und Praktikum
    • Steuern
  • Wohlfahrt
    • Altersrente
    • Arbeitslosengeld
    • Kindergeld
    • Gesundheit
    • Unfallversicherung
    • Wohnen
  • Bildung
    • Anerkennung von Abschlüssen
    • Sprachkurs
    • Schulbildung
    • Universität und Hochschule
  • Antidiskriminierung
  • Europäische Dienstleistungen
    • Aufenthalt in Europa
    • Arbeiten in Europa
    • Wohlfahrt in Europa
    • Bildung in Europa
    • Antidiskriminierung in Europa
  • Wählen Sie ein Land aus
    • Croatia
    • France
    • Germany
    • Italy
    • Portugal
    • Romania
  • DeutschDeutsch
    • ItalianoItaliano
    • EnglishEnglish
    • PolskiPolski
    • RomânăRomână
    • DeutschDeutsch
    • PortuguêsPortuguês
    • EspañolEspañol
    • HrvatskiHrvatski
    • FrançaisFrançais
  • Suche
  • Menü Menü
DataEntry Croatia
Alles, Familie, Wohnen

Polizeidirektion Zagreb

Das Innenministerium (abgekürzt MUP) ist eine staatliche Verwaltungsbehörde in der Republik Kroatien, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Verfassungsordnung der Republik Kroatien zu schützen, das Leben ihrer Bürger zu schützen und ihr Eigentum zu schützen. Die Tätigkeit des Ministeriums wird vom Innenminister geleitet.
Das Innenministerium führt Aufgaben durch Polizeiverwaltungen oder Polizeistationen auf dem Territorium Kroatiens aus, die sich auch auf die Ausstellung von Personalausweisen, die Registrierung des Wohnsitzes und den Aufenthalt der Bürger beziehen.

June 5, 2021/von DataEntry Croatia
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 DataEntry Croatia https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png DataEntry Croatia2021-06-05 19:21:482021-06-07 12:11:39Polizeidirektion Zagreb
FMD
Abhängig Beschäftigte / Angestellte, Alles, Familie

Generalinspektion für Einwanderung

Adresse: str. Nicolae Iorga, nr. 23, sector 1, București
Postleitzahl: 00100
Kategorien: Einwanderung 
Amts- Die Generalinspektion für Einwanderung (IGI) ist eine spezialisierte Struktur der zentralen öffentlichen Verwaltung in Rumänien, eine öffentliche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die dem Ministerium für Verwaltung und Inneres unterstellt ist. Es wurde in 2012 durch die Umstrukturierung der rumänischen Einwanderungsbehörde gegründet, um die illegale Einwanderung zu verhindern und zu bekämpfen.
Art der Institution: öffentlich
Kosten: Teilweise frei
E-Mail: dimb.igi@mai.gov.ro
Telefon: +4 021-310.13.24
Öffnungszeiten: 10:00 – 12:00
Link: http://igi.mai.gov.ro/
April 1, 2021/von FMD
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 FMD https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png FMD2021-04-01 12:00:072021-06-07 11:26:42Generalinspektion für Einwanderung
DataEntry Germany
Alles, Familie

Make it in Germany – Familienzusammenführung

Was bietet „Make it in Germany“?

www.make-it-in-germany.com ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können – von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.

Konkret & verbindlich:

„Make it in Germany“ stellt umfangreiche Informationen zu Einreise- und Visumsverfahren, Jobsuche und Alltag in Deutschland zur Verfügung. Existenzgründer/innen und Forscher/innen erhalten fachspezifische Auskunft über ihre beruflichen Chancen in Deutschland. Zudem werden die Möglichkeiten einer Ausbildung oder eines Studiums in Deutschland aufgezeigt.

Quelle: Make it in Germany – Kontakt

Ehegattennachzug zu EU-Bürger

Freuen Sie sich auf eine gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie in Deutschland. Zwar gelten einige Voraussetzungen für den Familiennachzug. Aber diese werden Sie als internationale Fachkraft sicherlich erfüllen.

Sie sind EU-Bürgerin oder EU-Bürger, leben und arbeiten in Deutschland und möchten Ihren Ehegatten nach Deutschland holen? Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit einem Freizügigkeitsrecht, können Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder ebenso in Deutschland leben und arbeiten. Ob ihre Familienangehörigen eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Nachziehender Partner ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, EWR

Ist Ihr Ehegatte selbst Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Landes, dann ist der Zuzug nach Deutschland ganz einfach. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin kann ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis muss nicht beantragt werden.

Nachziehender Ehegatte ist Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der EU

Wenn Sie EU-/EWR-Bürgerin oder EU-/EWR-Bürger sind und Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Nicht-EU-Staat kommt, benötigt er oder sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs. Hat der nachziehende Lebenspartner bereits einen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat, kann er oder sie visumfrei nach Deutschland (§ 2 Abs. 4 FreizügG/EU) einreisen.

Wie Sie Ihren Ehegatten nach Deutschland holen

Braucht Ihr Ehegatte ein Visum für die Einreise nach Deutschland, muss er oder sie das Visum bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat beantragen. Eine Auflistung aller Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“.

Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Fragen Sie die für Sie zuständige deutsche Botschaft, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie frühzeitig den Antrag. Nach der Einreise muss der zugezogene Ehegatte zuerst seinen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anmelden und danach die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug persönlich beantragen. Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erhält der zugezogene Ehegatte oder die zugezogene Ehegattin sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen.

Quelle: Make it in Germany – Familiennachzug

January 29, 2021/von DataEntry Germany
https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png 0 0 DataEntry Germany https://key4mobility.eu/wp-content/uploads/2020/07/logo-01.png DataEntry Germany2021-01-29 01:11:542021-03-30 10:05:12Make it in Germany – Familienzusammenführung
logo

The European Commission’s support for the production of this website does not constitute an endorsement of the contents, which reflect the views only of the authors, and the Commission cannot be held responsible for any use which may be made of the information contained therein.

rec-eu-funded-1 (1)
© Copyright - Key for Mobility | Privacy Policy
  • Twitter
  • Facebook
Nach oben scrollen
Survey SatisfactionLeave us your opinion

Before leaving the site we will be grateful for your opinion: Fill out the survay

Fill out the survey

No thanks, I’m not interested!

This is a notification that can be used for cookie consent or other important news. It also got a modal window now! Click "learn more" to see it!

OKLearn More

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Accept settingsHide notification only