Die Rechtsklinik an der Rechtsfakultät in Zagreb wurde mit dem Ziel eingerichtet, Personen, die die Kosten der Prozesskostenhilfe ohne die Gefahr einer existenziellen Gefährdung nicht tragen können, kostenlose Rechtshilfe zu gewähren.
Die Ombudsfrau für die Gleichstellung der Geschlechter ist eine unabhängige und autonome Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter.
Der Ombudsmann ist der Bevollmächtigte des kroatischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, die in der Verfassung, den Gesetzen und den internationalen Rechtsakten zu Menschenrechten und Freiheiten festgelegt sind, die von der Republik Kroatien verabschiedet wurden
Adresse: Piața Valter Maracineanu nr 1-3, sector 1, 010155 Bucuresti (Valter Maracineanu Platz 1-3, Bezirk 1, 010155 Bukarest) |
Postleitzahl: 010155 |
Kategorien: Antidiskriminierung |
Der Nationalrat zur Bekämpfung von Diskriminierung (CNCD) ist eine autonome staatliche Behörde, die 2001 durch den Regierungsbeschluss 1194/2001 gegründet wurde und ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Regierungsverordnung 137/2000 zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung ausübt. Der Rat übt seine Befugnisse in folgenden Bereichen aus:
· Verhinderung von Diskriminierung durch Durchführung von Informationskampagnen, Sensibilisierung für Menschenrechte, Auswirkungen von Diskriminierung, Gleichstellungsgrundsatz, Schulung, Informationskursen, Projekten und Programmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Durchführung von Studien, Berichten usw.; · Vermittlung der Diskriminierungshandlungen der am Diskriminierungsfall beteiligten Parteien in Anwesenheit der Vertreter des Nationalen Rates zur Bekämpfung der Diskriminierung; · Untersuchung, Aufdeckung und Bestrafung von Diskriminierungshandlungen; · Überwachung von Diskriminierungsfällen nach Feststellung von Diskriminierungsfällen durch die CNCD durch anschließende Überwachung der beteiligten Parteien; · Bereitstellung spezieller Unterstützung für Opfer von Diskriminierung durch Erläuterung der Gesetzgebung der von den Rechtsberatern von CNCD interessierten Personen, durch Unterstützung bei der Einreichung der Petition und durch zusätzliche Informationen, die sich aus diesem Verfahren ergeben.. |
Art der Institution: öffentliche Institution |
Kosten: Kostenfrei |
E-Mail: support@cncd.ro |
Telefon: +4 021 312.65.78; +4 021 312.65.79 |
Öffnungszeiten: 9 am-11 am; 3 pm-5 pm |
Link: https://cncd.ro/ |
Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
Herzlich willkommen! Das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützen wir Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte beraten wir anonym und kostenfrei.
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – Unterstützung für Frauen in Not
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Das Jahr 2019 in Zahlen
77.200 Kontakte
44.700 Beratungen
24.700 Beratungen für von Gewalt betroffene Personen
7.500 Beratungen für unterstützende Personen
1.900 Beratungen für Fachkräfte
7.500 Beratungen in mehr als 17 verschiedenen Fremdsprachen
22.300 Vermittlungen im Rahmen der Lotsenfunktion
604.000 Flyer, Plakate und andere Info-Materialien
285.000 Webseiten-Besuche
Das Team
Beim Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” arbeiten rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Beraterinnen, Fachbereichsleitungen, Verwaltungsfachkräfte und Leitungspersonal. Sie alle wirken daran mit, dass die Beratung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr möglich ist.
Mehrsprachigkeit
Mit Hilfe von Dolmetscherinnen kann die Telefon-Beratung beim Hilfetelefon rund-um-die-Uhr in 17 Fremdsprachen stattfinden. Im interkulturellen Beraterinnen-Team arbeiten viele mehrsprachige Fachkräfte, die auch direkt in einer Fremdsprache beraten können.
Über das Hilfetelefon ist Beratung in folgenden Sprachen der Europäischen Union möglich:
- Deutsch
- Bulgarisch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Serbisch
- Spanisch
Quelle: Das Hilfetelefon
Quelle: Das Hilfetelefon – Beratung in 17 Sprachen
https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-17-sprachen.html
Quelle:Jahresbericht 2019 des Hilfetelefons “Gewalt gegen Frauen”
Erreichbarkeit
24 Stunden am Tag
Dokumente zum Download
Informationsflyer “Hilfe bei Gewalt gegen Frauen”
Der mehrsprachige Flyer enthält Informationen auf Deutsch, Französisch, Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Arabisch und Farsi/Dari.
Klappflyer mit 17 Sprachen
Der mehrsprachige Klappflyer enthält Informationen in Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Chinesisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Kurdisch (Kurmandschi), Farsi/Dari, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Vietnamesisch.
Das Antidiskriminierungsforum.EU ist ein Online-Dienst auf ehrenamtlicher Grundlage, der eine Einschätzung zu Sachverhalten (sogenanntes Clearing) und eine eventuelle Weiter-Vermittlung vornimmt. Telefonate oder postalischer Briefverkehr sind nicht vorgesehen. Eine Bearbeitung ist ausschließlich auf elektronischem Wege möglich.
Das Antidiskrimierungsforum.EU orientiert seine Sensibilisierungsarbeit an den gemeldeten individuellen Diskriminierungserfahrungen und fordert den Abbau struktureller Hürden zwecks Gleichbehandlung ein.
Träger:
- Evangelische Kirche in Baden
- Evangelische Landeskirche in Württemberg
- Diakonie in Baden und in Württemberg
Initiativen, Organisationen, Dienste und Einrichtungen in den Regionen sollen bei der Diskriminierungsarbeit unterstützt werden. Nicht-kirchliche Hilfsorganisationen und kommunale Integrationsbeauftragte werden bei Bedarf einbezogen.
Das Antidiskriminierungsnetzwerk Baden-Württemberg, wurde nach fünfjähriger Laufzeit Im Oktober 2011 aufgelöst. Die Webseite wird nur teilweise aktualisiert.
Weitere Informationen
Der Arbeitsplatz als Handlungsort von LSBTI*-Beschäftigte macht in doppelter Hinsicht Sinn. Mit knapp 45 Millionen Menschen stellt die Gruppe der Erwerbstätigen in Deutschland etwas mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung dar. Den Hebel hier anzusetzen erhöht die Chancen, möglichst viele Menschen zu erreichen. Zumal eine offenen Unternehmenskultur die Zufriedenheit der Beschäftigten steigert.
Für viele Arbeitgeber ist es inzwischen kein Problem mehr – offiziell. Je nach Umfeld, Unternehmenskultur, persönlicher Einstellung von Kolleg:innen und Chef:in kann es dann doch zur Herausforderung werden: Das offizielle Auftreten als Lesbe, Schwuler, Bisexueller oder Trans*-Beschäftigte am Arbeitsplatz.
Andererseits kostet das Verheimlichen und Verbergen Kraft, die dann an anderer Stelle fehlt. Also raus aus dem Schrank? Vielleicht ist es ja auch schon passiert? Mit Absicht, aus Versehen, geoutet durch Kolleg:innen? Und jetzt? Wie damit umgehen?
Dabei stehen wir an Ihrer Seite.
Wenn alle so sein dürfen, wie sie sind, können Talente gelebt, Energien konzentriert und Perspektiven erweitert werden. So wird aus einem offenen Füreinander ein produktives Miteinander.
LSBTI* ist kein Nischenthema, ganz im Gegenteil: Von einer respektvollen und konstruktiven Unternehmenskultur profitieren alle:
- stärkeren Teamgeist
- gesteigerter Arbeitsmoral
- höherer Produktivität
Wir bieten Beratung und Intervention bei Behörden der Polizei und Justiz im Falle von Diskriminierung für Opfer homophober oder transphober Gewalt. Weiterhin führen wir Fortbildungsveranstaltungen an Ausbildungsstellen der Polizei und Justiz durch und bieten Beratung bzw. Intervention von Polizei- und Justizbeschäftigten. Das Angebot besteht im Bundesland Baden-Württemberg.
Wir beraten in persönlichen Gesprächen. Daneben bieten wir Fortbildungsveranstaltungen und organisieren bundesweit Tagungen. Sprache: Deutsch.
Quelle: Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Baden-Württemberg (VelePolBW)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ)
Gleichstellungspolitik: Politik für Frauen und Männer
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der zentralen Herausforderungen, um das Leben in unserem Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – persönlich, beruflich und familiär.
Frauen und Arbeitswelt
Vor allem Frauen sind am Arbeitsmarkt immer noch strukturell benachteiligt. Ziel der Gleichstellungspolitik ist es deshalb, faire Einkommensperspektiven zu schaffen und mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen.
Jungen und Männer
Auch Jungen und Männern stehen nicht alle Wege offen. Das Bundesfamilienministerium unterstützt sie bei ihren selbstbestimmten Entscheidungen zur Berufs- und Lebensplanung abseits von Rollenklischees.
Frauen vor Gewalt schützen
Faire Chancen setzen ein Leben ohne Gewalt- und Noterfahrungen voraus. Der Schutz vor Gewalt und Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen sind deshalb wichtige Säulen der Gleichstellungspolitik
Gleichstellung und Teilhabe
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Überwindung von Rollenstereotypen und der Kampf gegen Sexismus sind zentrale Aufgaben der Gleichstellungspolitik. Das Bundesfrauenministerium entwickelt Strategien für mehr Chancengleichheit.
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, geschlechtliche Vielfalt
Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beendet wird.
Internationale Gleichstellungspolitik
Die Bundesregierung setzt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international für die uneingeschränkte Gleichstellung der Geschlechter ein. Die wichtigsten Partner sind dabei die Vereinten Nationen, der Europarat und die Europäische Union.
Internationale Gleichstellungspolitik
Die Bundesregierung setzt sich nicht nur in Deutschland, sondern auch international für die uneingeschränkte Gleichstellung der Geschlechter ein. Die wichtigsten Partner sind dabei die Vereinten Nationen, der Europarat und die Europäische Union.
Gender Care Gap
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an gesellschaftlichen Prozessen ist nur möglich, wenn die unbezahlte Sorgearbeit – der Einsatz für Familie, Haushalt und Ehrenamt – gemeinsam wahrgenommen wird. Der Gender Care Gap zeigt aber, dass Frauen diese Arbeit größtenteils leisten.
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung
Beratungszeiten
Montag – Donnerstag, 9.00 bis 18.00 Uhr
Dokumente zum Download
Partner*innen im Familiennachzug: verdecktes Erwerbskräftepotential?
Antidiskriminierungsstrategie des Landes
Ziel der Antidiskriminierungsstrategie des Landes ist es, proaktiv ein gesellschaftliches Klima in Baden-Württemberg und darüber hinaus zu schaffen, in dem Diskriminierungen erkannt und sanktioniert werden und Betroffene uneingeschränkten Rückhalt genießen – in ihrem Privat- und Berufsleben sowie in der Öffentlichkeit.
Lokale Antidiskriminierungsstelle in Stuttgart
Die lokale Antidiskriminierungsstelle Stuttgart wird vom Büro für diskriminierungskritische Arbeit (BfDA) Stuttgart organisiert. Träger sind der Stadtjugendring Stuttgart und das Forum der Kulturen e. V.:
- Erarbeitung von Strategien zur Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung,
- Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren in Baden-Württemberg und Europa,
- Präsenz als Erst-Anlaufstelle für Betroffene.
Antidiskriminierungsstrategie des Landes
Ziel der Antidiskriminierungsstrategie des Landes ist es, proaktiv ein gesellschaftliches Klima in Baden-Württemberg und darüber hinaus zu schaffen, in dem Diskriminierungen erkannt und sanktioniert werden und Betroffene uneingeschränkten Rückhalt genießen – in ihrem Privat- und Berufsleben sowie in der Öffentlichkeit.
Lokale Antidiskriminierungsstelle in Reutlingen und Tübingen
Die lokale Antidiskriminierungsstelle Reutlingen und Tübingen wird von adis e. V. Tübingen organisiert:
- Erarbeitung von Strategien zur Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung,
- Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren in Baden-Württemberg und Europa,
- Präsenz als Erst-Anlaufstelle für Betroffene.