Der Gründer der Agentur ist die Republik Kroatien, und die Rechte und Pflichten des Gründers werden vom für Bildung zuständigen Ministerium wahrgenommen.
Die Tätigkeit der Agentur besteht in der Durchführung professioneller und beratender Arbeiten im Bildungsbereich.
(2) Die Agentur beteiligt sich an der Überwachung, Verbesserung und Entwicklung der Bildung im Bereich der Vorschul-, Grund- und Sekundarschulbildung, Erwachsenenbildung und Bildung von Kindern kroatischer Staatsbürger im Ausland und Kindern ausländischer Staatsbürger.
Die Agentur führt ebenso ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei abgeschlossener Grundschulbildung für Beschäftigung und bei abgeschlossener Sekundarschulbildung im Allgemeinen, Gymnasium und Kunstprogrammen für Beschäftigung oder Weiterbildung durch.
Die Agentur legt dem Ministerium für Wissenschaft und Bildung einen Bericht über ihre Arbeit vor.
Adresse: Str. Spiru Haret nr. 12, Sector 1, Bucureşti (Spiru Haret Str. 12, Bezirk 1, Bukarest) |
Postleitzahl: 010176 |
Kategorien: Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen / Recognition and validation of diplomas |
Amts- / Organisationsinformationen: Das Nationales Zentrum für Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen (CNRED) bewertet und erkennt die Studiendokumente der Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ihrer Familienangehörigen sowie der Begünstigten einer Form des internationalen Schutzes an, um ihr Studium in Rumänien fortzusetzen. CNRED bewertet und erkennt die Studiendokumente von Bürgern von Nicht-EU-Ländern an, um Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien / Diplomen erfolgt im Vergleich zum rumänischen Bildungssystem, um das Niveau / Fachgebiet und / oder die Spezialisierung festzustellen. |
Art der Institution: öffentliche Institution |
Kosten: Kostenfrei |
Telefon: +40 021 405 6322 |
Öffnungszeiten: 9:00-13:00 |
Foto: Anhang des Bürofotos (nicht obligatorisch, maximal 1 Foto) |
Link: https://www.cnred.edu.ro/ |
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Wie bekomme ich die Anerkennung?
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Sie möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten?
Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen! Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können.
Sie haben einen Beruf gelernt oder studiert? Und Sie möchten in Deutschland in diesem Beruf arbeiten? Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig. Das gilt auch für Berufe mit Hochschulabschluss.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Was bedeutet berufliche Anerkennung?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Wann brauche ich die Anerkennung?
- Was kostet die Anerkennung?
Berufliche Anerkennung bedeutet: Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit einer deutschen Berufsqualifikation rechtlich gleichwertig. Für eine berufliche Anerkennung müssen Sie das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Am Ende erhalten Sie einen offiziellen Bescheid. Darin steht, ob Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird.
Die Anerkennung erfolgt immer für einen bestimmten deutschen Beruf, den sogenannten Referenzberuf.
In Deutschland haben Sie das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Grundlagen dafür sind das Anerkennungsgesetz des Bundes und Gesetze in den Bundesländern. Einen Antrag auf Anerkennung können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Die Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
- Sie wollen in Deutschland arbeiten.
- Sie haben eine ausländische staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben.
- Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.
Das Anerkennungsverfahren wird von der sogenannten zuständigen Stelle durchgeführt. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Sie berücksichtigt dabei auch Ihre Berufserfahrung und weitere Qualifikationen.
Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen?
Sie können trotzdem einen Antrag auf Anerkennung stellen. Ihre Berufsqualifikation können Sie dann z. B. durch eine Arbeitsprobe nachweisen. Mehr erfahren Sie auf der Seite „Wie bekomme ich die Anerkennung“.
Nutzen Sie Beratungsangebote!
Wir empfehlen Ihnen: Nutzen Sie Beratungsangebote, bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit einer Beratungsfachkraft können Sie Ihre Unterlagen optimal vorbereiten.
Sie können eine Beratung auch in Anspruch nehmen, wenn Ihr Antrag auf Anerkennung abgelehnt wurde. So können Sie herausfinden, ob Sie vielleicht eine Qualifizierung machen können. In vielen Fällen können Sie dadurch doch noch die volle Anerkennung erhalten.
Wenn Sie keine Anerkennung erhalten können, informiert und berät man Sie hier auch über berufliche Alternativen.
Wann brauche ich die Anerkennung meiner Berufsqualifikation?
Für bestimmte Berufe ist eine Anerkennung zwingend notwendig. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig. Sie haben durch die freiwillige Anerkennung Vorteile: Sie erhalten einen deutschsprachigen, offiziellen Bescheid von der zuständigen Stelle. Das ist hilfreich bei einer Bewerbung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen. Der Bescheid ist auch hilfreich bei Gehaltsverhandlungen.
Wann ist eine Anerkennung zwingend notwendig?
Wann ist sie freiwillig? Das hängt von einer Reglementierung Ihres Berufs und von Ihrem Herkunftsland ab.
Reglementierte Berufe
Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig. Für diese Berufe müssen Sie eine bestimmte Berufsqualifikation haben und vielleicht weitere Voraussetzungen erfüllen. Dafür gibt es eine gesetzliche Regelung. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales. Reglementierte Berufe sind z. B. Ärztin oder Lehrer. Eine geschützte Berufsbezeichnung wie z. B. Ingenieurin oder Ingenieur ist auch eine Form der Reglementierung.
Ausnahme: Wenn Sie in einem anderen EU-Land rechtmäßig niedergelassen sind, dürfen Sie gelegentlich auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Sie müssen dies aber vorher der zuständigen Stelle melden.
Nicht reglementierte Berufe
Sie können ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören z. B. Ausbildungsberufe wie Kraftfahrzeugmechatronikerin oder Kaufmann für Büromanagement.
Was kostet die Anerkennung?
Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 600 Euro kosten, in Einzelfällen auch mehr. Häufig kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen hinzu. Es können auch Reisekosten entstehen, wenn Sie Unterlagen persönlich aus Ihrem Herkunftsland holen müssen.
Vielleicht können Sie eine finanzielle Förderung bekommen. Es gibt diese Möglichkeiten der Förderung:
- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
- Förderung mit dem Anerkennungszuschuss des Bundes
- Förderung in den Bundesländern Berlin und Hamburg
Weitere Informationen
Anerkennung in Deutschland – Wie bekomme ich die Anerkennung?
Beratungssuche
Lassen Sie sich persönlich beraten! Beratungsstellen in ganz Deutschland unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren. Die Beratung ist kostenlos. Mit der Beratungssuche finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wo gibt es Beratungsstellen in Deutschland?
- Zu welchen Fragen erhalte ich Beratung?
- Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Wir empfehlen:
- Lassen Sie sich erst beraten und stellen Sie dann Ihren Antrag auf Anerkennung. Sie können dadurch Fehler beim Antrag oder Verzögerungen bei der Bearbeitung vermeiden.
- Lassen Sie sich persönlich beraten!
- Beratungsstellen in ganz Deutschland unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren. Die Beratung ist kostenlos. Mit der Beratungssuche finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Zu diesen Fragen erhalten Sie Beratung
- Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
- Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen?
- Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
- Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
- Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung?
- Was kann ich tun, wenn ich keine oder eine teilweise Anerkennung erhalte?
Diese Dokumente bitte zur Beratung mitbringen
- Lebenslauf
- Zeugnisse mit Fächer-und Notenübersicht
- Arbeitsnachweise, falls vorhanden (z. B. Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
- Ausweis (z. B. Personalausweis, Identitätskarte) oder Aufenthaltstitel
Falls Sie schon einmal ein Anerkennungsverfahren beantragt haben: Briefe und Bescheide von zuständigen Stellen.
Sie haben bereits Dokumente in deutscher Übersetzung? Dann bringen Sie diese bitte auch zur Beratung mit.
Quelle: Anerkennung in Deutschland – Beratungssuche