Die Deutsche Rentenversicherung ist ein wichtiger Teil des Systems der sozialen Sicherung und in ganz Deutschland vertreten. Wir sind Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen zu Rente und Altersvorsorge. Wir zahlen Ihnen bei Erwerbsminderung oder im Alter eine Rente und bieten Ihnen schon während des Berufslebens viele Leistungen an.
Mit dem Beginn Ihres Arbeitslebens sind Sie automatisch Mitglied in der Deutschen Rentenversicherung. Unsere Mitglieder nennen wir auch Versicherte. Vom ersten Arbeitstag an sind Sie geschützt. Wir helfen Ihnen zum Beispiel dann, wenn
- Sie nach einem Arbeitsunfall erwerbsgemindert sind, also nicht mehr voll in Ihrem Beruf arbeiten können, mit einer Rente.
- Ihre Gesundheit trotz ärztlicher Bemühungen vorerst keine Rückkehr in den Beruf zulässt. Dann bieten wir Ihnen eine Leistung zur Rehabilitation an.
- Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen wollen. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie das funktioniert.
Ihre persönliche Versicherungsnummer
Alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung erhalten eine Versicherungsnummer. Sie ist Ihr ganz persönliches Erkennungszeichen und wird nur einmal vergeben. In der Ziffernfolge erscheint unter anderem Ihr Geburtsdatum und der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens. Die Versicherungsnummer kann zum Beispiel so aussehen: 16 111192 X 499
Zu Ihrer Versicherungsnummer gehört Ihr persönliches Konto. Dort werden alle Daten gespeichert, die für die spätere Rente zählen oder zum Beispiel den Anspruch auf eine Leistung zur Rehabilitation begründen. Gespeichert werden hier unter anderem:
- Arbeitsverdienste,
- Zeiten für Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Schule, Krankheit und Schwangerschaft.
Ihre Versicherungsnummer müssen Sie immer angeben, wenn Sie Fragen zu Ihrem Konto haben oder einen Antrag stellen wollen.
Woher bekomme ich die Versicherungsnummer?
Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, Ihr Arbeitgeber kümmern sich um Ihre Anmeldung bei der Rentenversicherung und um Ihre Versicherungsnummer. Zum Beispiel meldet Sie Ihr Arbeitgeber an, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen. Teilen Sie ihnen mit, wenn Sie bereits eine Versicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung haben.
Ihr Beitrag zum Rentensystem
Die Sozialversicherung kostet Geld. Wie viel jeder zahlen muss, hängt von der Höhe des Verdienstes ab. Grundsätzlich gilt: kleiner Verdienst, kleiner Beitrag – hoher Verdienst, hoher Beitrag. Zurzeit zahlen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber 18,6 Prozent Ihres Bruttoverdienstes als Beitrag zur Rentenversicherung. Sie zahlen davon die Hälfte. Für die pünktliche Zahlung der Beiträge sorgt Ihr Unternehmen. Ihr Anteil wird einbehalten und die Gesamtsumme weitergeleitet.
Mit Ihren Beiträgen erwerben Sie einen Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung, zum Beispiel auf die Altersrente. Wie viel Rente Sie erwarten können, erfahren Sie jährlich aus unserer Renteninformation. Diese schicken wir Ihnen erstmals zu, nachdem Sie fünf Jahre versichert und mindestens 27 Jahre alt sind.
Unsere Leistungen – von Reha bis Rente
Ein Grundsatz in der Rentenversicherung lautet: Je mehr und je länger Sie Beiträge einzahlen, desto höher fällt Ihre spätere Rente aus. Doch zu unseren Angeboten gehört nicht nur die Altersrente.
Wir zahlen:
- Leistungen zur Prävention und Rehabilitation,
- Renten bei Erwerbsminderung,
- Altersrenten und
- Renten an Hinterbliebene.
Voraussetzungen für Ihren Anspruch auf Rentenleistung:
- Versicherte müssen fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Rentenleistungen erwarten können.
- Ausnahme: Bei Arbeitsunfällen sind Sie bereits ab dem ersten Beitrag geschützt.
- Für Altersrenten müssen Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Abhängig vom Geburtsjahr sind es derzeit zwischen 63 und 67 Jahre.
- Zeiten, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, können die Rente erhöhen. Während der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes werden Sie zum Beispiel so gestellt, als hätten Sie genauso viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten. Dafür müssen Sie keine eigenen Beiträge zahlen.
Leistungen zur Rehabilitation
Sie waren länger krank oder hatten einen Unfall und können vorübergehend nicht mehr arbeiten? Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall gefährdet ist, kommt eine medizinische Rehabilitation – kurz Reha – für Sie in Frage. Eine medizinische Reha erfolgt stationär in einer Rehaklinik oder ambulant in der Nähe Ihres Wohnortes. Während der Reha zahlen wir ein Übergangsgeld, um einen eventuellen Verdienstausfall auszugleichen.
Zusätzlich bieten wir so genannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehören zum Beispiel spezielle Hilfsmittel am Arbeitsplatz, behindertengerechte Umbauten oder sogar eine komplette Umschulung.
Rente bei Erwerbsminderung
Sie sind krank und können wegen Ihres Gesundheitszustandes nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten? In diesem Fall zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Die Rente dient als Ersatz für Ihren bisherigen Verdienst und soll Ihren Lebensunterhalt sichern.
Rente für Hinterbliebene
Stirbt Ihre Partnerin oder Ihr Partner, Ihre Mutter oder Ihr Vater, kann das Ihren Lebensunterhalt gefährden. Darum sichert die Deutsche Rentenversicherung Hinterbliebene im Todesfall ab. Wir zahlen Renten an Witwen, Witwer und Waisen des verstorbenen Versicherten.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist als gesetzlicher Rentenversicherungsträger Ansprechpartner für rund 6,9 Millionen Versicherte sowie mehr als 200.000 Unternehmen im Land und zahlt an 1,5 Millionen Menschen Rente im In- und Ausland aus.