Bürger der Europäischen Union und Norwegens, Islands und Liechtensteins, die zusammen den Europäischen Wirtschaftsraum EWR bilden, sowie Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft können sich kurzfristig, vorübergehend oder dauerhaft in Kroatien aufhalten. Auf Wunsch können Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten und Familienangehörige, die Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten sind, auch einen Aufenthaltsausweis erhalten.
Kurzer Aufenthalt
Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats hat das Recht, sich ab dem Tag der Einreise bis zu drei Monate in der Republik Kroatien aufzuhalten, wenn er über ein gültiges Reisedokument oder einen gültigen Personalausweis verfügt. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung zur Registrierung des Wohnsitzes.
Ein Personalausweis oder Reisepass reicht aus, damit sich Staatsangehörige eines Mitgliedstaats registrieren können. Das Bewerbungsverfahren ist in der Regel kostenlos. Wenn Sie in einem Hotel übernachten, reicht es normalerweise aus, ein spezielles Formular auszufüllen, und das Hotel kümmert sich um den Rest.
Vorübergehender Aufenthalt
Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats hat das Recht, sich ab dem Datum der Einreise nach Kroatien länger als drei Monate in der Republik Kroatien aufzuhalten, wenn er kommt:
- zum Zwecke der Arbeit als Arbeitnehmer, Selbständiger oder entsandter Arbeitnehmer
- für andere Zwecke und verfügt über ausreichende Mittel verfügt, um sich und seine Familienangehörigen zu ernähren, um das Sozialsystem während seines Aufenthalts in Kroatien nicht zu belasten, und krankenversichert sind.
- zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung, weil er eine höhere Bildungsanstalt oder Berufsausbildungsanstalt besucht und über eine angemessene Krankenversicherung verfügt und durch eine Erklärung nachweist, dass er über ausreichende Mittel verfügt, um sich und seine Familienangehörigen zu ernähren, um das Sozialsystem während seines Aufenthalts in Kroatien nicht zu belasten
- zum Zwecke der Familienzusammenführung, weil er ein Familienmitglied ist, das einem Staatsangehörigen eines EWR Mitgliedstaats beitritt und die oben genannten Bedingungen erfüllt.
Aufgrund der Absicht, länger als drei Monate in Kroatien zu bleiben, spätestens acht Tage nach Ablauf von drei Monaten Aufenthalt, ist es erforderlich, einen vorübergehenden Aufenthalt bei der zuständigen Polizeiverwaltung oder Polizeistation entsprechend dem Wohnort zu registrieren. Gegen einen Bürger eines EWR-Mitgliedstaats, der einen vorübergehenden Aufenthalt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist meldet, wird eine Geldbuße in Höhe von 200,- HRK verhängt.
Dauerhafter Aufenthalt
Ein Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats hat nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in der Republik Kroatien das Recht auf dauerhaften Aufenthalt.
In Ausnahmefällen hat ein Staatsangehöriger eines EWR-Mitgliedstaats auch fünf Jahre vor dem ununterbrochenen legalen Aufenthalt Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt. Ausnahmen sind in Artikel 28 des Gesetzes über die Bürger der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und deren Familienangehörige festgelegt.
Um Ihren Aufenthalt anzumelden, benötigen Sie:
ausgefülltes Antragsformular für den Aufenthalt von Bürgern der EWR-Mitgliedstaaten, Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisedokuments, das von einer Amtsperson nach Prüfung des Originals beglaubigt wird.
Vorübergehender Aufenthalt
https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_1b.pdf
Dauerhafter Aufenthalt
https://mup.gov.hr/UserDocsImages//dokumenti/stranci/2013//obrazac_3b.pdf
Zusätzliche Anhänge werden je nach Zweck des Aufenthalts beigefügt:
- Für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Arbeit ist eine Beschäftigungsbescheinigung oder der Nachweis beigzufügen, dass es sich um einen selbständigen oder entsandten Arbeitnehmer handelt.
- Um einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung zu beantragen, sind ein Nachweis über die Einschreibung in eine Hochschul- oder Berufsausbildungsanstalt, eine Erklärung über den Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen sowie ein Nachweis über die Krankenversicherung beizufügen.
- Für den Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt zu anderen Zwecken sind der Nachweis des Lebensunterhalts für sich und seine Familienangehörigen sowie der Nachweis der Krankenversicherung beizufügen.
Nach Eingang eines Antrags auf vorübergehenden Aufenthalt stellt die Polizeiverwaltung einem Staatsbürger eines EWR-Mitgliedstaats und einem Familienmitglied, das Staatsangehöriger eines EWR-Mitgliedstaats ist, eine Bescheinigung über die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis aus. Auf deren Antrag wird ein Aufenthaltsausweis ausgestellt.
Ein Bürger eines EWR-Mitgliedstaats mit dauerhaftem Aufenthalt erhält einen biometrischen Aufenthaltsausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Für die Registrierung des Wohnsitzes fallen keine Kosten an. Die Kosten für einen Aufenthaltsausweis betragen 79,50 HRK (ca. 11 EUR).
Behörde
Polizeidirektion Zagreb
Petrinjska ulica 30; Zagreb 10000
Tel: +385 1 5463 111
+385 1 4563 609
E-mail:
zagrebacka@policija.hr
zg.sidup@mup.hr
Arbeitszeiten: 7 bis 14 Uhr, von Montag bis Freitag
Das Innenministerium (abgekürzt MUP) ist eine staatliche Verwaltungsbehörde in der Republik Kroatien, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Verfassungsordnung der Republik Kroatien zu schützen, das Leben ihrer Bürger zu schützen und ihr Eigentum zu schützen. Die Tätigkeit des Ministeriums wird vom Innenminister geleitet.
Das Innenministerium führt Aufgaben durch Polizeiverwaltungen oder Polizeistationen auf dem Territorium Kroatiens aus, die sich auch auf die Ausstellung von Personalausweisen, die Registrierung des Wohnsitzes und den Aufenthalt der Bürger beziehen.
Info: MUP