Die Republik Kroatien wendet als Mitglied der Europäischen Union die Vorschriften der Europäischen Union zur Koordinierung des Systems der sozialen Sicherheit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft an.
Darüber hinaus wendet die Republik Kroatien internationale Abkommen über soziale Sicherheit mit Australien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kanada, der kanadischen Provinz Quebec, Nordmakedonien, Serbien (oder FR Jugoslawien – dieses Abkommen gilt bis zum Abschluss eines separaten Abkommens über soziale Sicherheit mit Serbien), der Türkei und Korea an.
Das Sozialversicherungssystem der Republik Kroatien ist ein komplexes System, für das eine Reihe von Institutionen zuständig sind:
- Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik,
- Gesundheitsministerium,
- Kroatisches Rentenversicherungsanstalt,
- Kroatisches Krankenversicherungsanstalt,
- Kroatisches Arbeitsamt,
- Zentrum für Sozialfürsorge
Die Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem stehen diejenigen Personen zur Verfügung, die in dem Land leben, in dem sie Staatsangehörige sind und bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie haben auch Anspruch auf Leistungen, wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes sind und in einen anderen Teil der EU umziehen.
In den folgenden Informationen wird angegeben, wann Sie Anspruch auf Leistungen haben, worauf Sie Anspruch haben und wie Sie bestimmte Rechte geltend machen können..