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Unfallversicherung

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind und während Ihres Aufenthalts in Kroatien einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, haben Sie das Recht, die Gesundheitsversorgung auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch zu nehmen.

Dies gilt für:

  • Sachleistungen und Geldleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
  • Leistungen aus der Rentenversicherung.

 

Das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Kroatien ist durch die Kranken- und Rentenpflichtversicherung versichert.

  • Die obligatorische Krankenversicherung deckt Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ab.
  • Die Rentenversicherung deckt Leistungen bei Behinderung und Körperverletzung ab

Voraussetzungen:

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind Sie nicht nur versichert, wenn Sie erwerbstätig oder selbständig sind oder wenn Sie Landwirt sind, sondern auch, wenn Sie Mitglied einer besonderen Gruppe von Versicherten sind, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dies sind zum Beispiel Schüler und Studenten während des praktischen Unterrichts, der Berufspraxis, der Berufsreisen und Mitglieder freiwilliger Feuerwehren während der Teilnahme an Brandschutzmaßnahmen. Es besteht keine Vorversicherungspflicht, um Ihre Rechte im Falle einer Verletzung am Arbeitsplatz und einer Berufskrankheit auszuüben.

Dies gilt gleichermaßen für die Realisierung einer Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit, dh Krankheitsurlaub, sowie für die Ausübung des Anspruchs auf Invalidenrente, berufliche Rehabilitation und Familienrente.

 

Inanspruchnahme von Rechten:

Im Rahmen des Krankenversicherungssystems können Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Folgendes in Anspruch nehmen:

  • das Recht auf vorbeugende Untersuchungen und diagnostische Verfahren im Rahmen der spezifischen Gesundheitsversorgung der Arbeitnehmer wird von einem vom Arbeitgeber ausgewählten arbeitsmedizinischen Arzt ausgeübt. Wenn Sie selbstständige Arbeitstätigkeit ausüben, wählen Sie einen auf Arbeitsmedizin spezialisierten Arzt.
  • Im Falle eines Arbeitsunfalls und des Verdachts einer Berufskrankheit wird das Verfahren im zuständigen Regionalbüro / Regionalbüro der kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) eingeleitet, indem ein Bericht über den Arbeitunfall oder eine Berufskrankheit vorgelegt wird. Dies wird von Ihrem Arbeitgeber und Ihrem gewählten Hausarzt durchgeführt.
  • Der Krankheitsurlaub wird von Ihrem gewählten Hausarzt geführt.
  • Sie haben Anspruch auf Erstattung der Transportkosten, indem Sie eine Anfrage an das zuständige Regionalbüro / Regionalbüro des HZZO senden.
  • Das Recht auf Erstattung von Bestattungskosten wird durch Einreichung eines Antrags beim zuständigen Regionalbüro des HZZO ausgeübt und gehört der Person, die die Bestattungskosten getragen hat (z. B. einem Familienmitglied).

Im Rahmen des Rentenversicherungssystems können Sie das Recht auf eine Invalidenrente, das Recht auf berufliche Rehabilitation sowie eine Entschädigung für Körperverletzungen ausüben:

  • Die Ausübung des Rechts und des Verfahrens zur Invalidenrente und zur beruflichen Rehabilitation wird auf Antrag Ihres gewählten Arztes eingeleitet, wenn Sie versichert sind (siehe Kapitel Invalidenrente).
  • Sie können das Verfahren zur Ausübung des Anspruchs auf Entschädigung bei Körperverletzung einleiten, indem Sie einen Antrag an das Regionalbüro des kroatischen Rentenversicherungsinstituts (HZMO) am Wohnort richten.
  • Auf Ihre Anfrage hin wird im Institut für Fachwissen, berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Expertise durchgeführt.

 

Formblätter:

Hinweis auf die Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit:
http://www.hzzo-net.hr/dload/tiskanice/ObavTrBol_28042009.pdf

Anmeldung eines Arbeitsunfalls:
http://www.hzzo-net.hr/dload/zastita_zdravlja/OR/Prijava_o_ozljedi_na_radu.pdf

Anmeldung der Berufserkrankung:
http://www.hzzo-net.hr/dload/tiskanice/Prijava_profesionalne_bolesti.pdf

Behörde

Kroatische Rentenversicherungsanstalt, Regionalbüro Zagreb
Tvrtkova 5 ; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4595 500

E-mail:
zagreb@mirovinsko.hr

Arbeitszeiten: 8:15 bis 15;45 Uhr (Montag bis Freitag)

Die kroatische Rentenversicherungsanstalt (HZMO) ist eine durch das Rentenversicherungsgesetz eingerichtete öffentliche Behörde .https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2019_10_102_2048.html Das HZMO hat den Status einer juristischen Person mit Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die durch das Gesetz und das Statut festgelegt sind, und es hat Behörden, die über die Rechte und Pflichten aus der Rentenversicherung entscheiden. Das HZMO funktioniert unabhängig und wird vom Leiter vertreten. Die administrative Überwachung des HZMO erfolgt durch das für das Rentensystem zuständige Ministerium sowie die Überwachung und Überwachung der Anwendung der Vorschriften über das Kindergeld durch das für die Familie zuständige Ministerium.
Zum HZMO gehört drei juristischen Personen:

  • Kroatische Rentenversicherung d.o.o. (HMO d.o.o.),
  • Kroatische Pensionsinvestitionsgesellschaft d.o.o. (HMID d.o.o.).
  • Kroatische Rentenversicherungsgesellschaft (HR MOD d.d.).

Der Sitz des HZMO befindet sich in Zagreb, A. Mihanovića 3

Info: HZMO

 

Kroatische Krankenversicherungsanstalt, Regionalbüro Zagreb
Mihanovićeva 3; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4577 150

Arbeitszeiten: 8 bis 16Uhr (Montag bis Freitag)

E-mail:
info@hzzo.hr

Die kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) ist eine öffentliche Behörde und juristische Person – Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sind im Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung und im Statut des kroatischen Krankenversicherungsinstituts festgelegt. Die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Arbeit der Anstalt erfolgt durch das Gesundheitsministerium. Die Anstalt wird von einem Verwaltungsrat mit 9 Mitgliedern geleitet, der von der Regierung der Republik Kroatien ernannt wird.  Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen und allgemeine Handlungen des Instituts. Die Tätigkeit der Anstalt wird vom Direktor geleitet. Die Anstalt führt ihre Tätigkeiten durch 7 Abteilungen, die von stellvertretenden Direktoren geleitet werden, durch. Die Anstalt ist durch die Direktion und 4 Regionalbüros (Zagreb, Osijek, Split, Rijeka) organisiert, die die Arbeit mit 16 Regionalbüros an insgesamt 134 Standorten verwalten

Informacije: HZZO

September 25, 2020/von FMD
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