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Kindergeld und Vergünstigungen für Familien

Kindergeld

  • Wenn Sie mindestens 3 Jahre in Kroatien gelebt haben oder mindestens 3 Jahre lang den Status eines Ausländers mit einem genehmigten dauerhaften Aufenthalt oder den Status eines Asylbewerbers oder einer Person unter subsidiärem Schutz ohne Bedingungen hinsichtlich Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsdauer haben und Ihr gesamtes Haushaltseinkommen unter einem bestimmten Schwellenwert liegt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
  • Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr im vorangegangenen Kalenderjahr verdientes Gesamteinkommen 70% der Budgetbasis nicht überschreitet.
  • Mit anderen Worten, wenn das durchschnittliche Einkommen pro Haushaltsmitglied HRK 2.328,20 (EUR 221,00) pro Monat nicht überschreitet.
  • Wenn Sie für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen, haben Sie auch Anspruch auf ein Pronatalitätsgeld, sofern Ihr Einkommen die Einkommensschwelle nicht überschreitet.
  • Das Recht auf Kindergeld kann von einem Elternteil, Adoptivelternteil, Erziehungsberechtigten, Stiefvater, Stiefmutter, Großmutter, Großvater, Pflegeelternteil ausgeübt werden.
  • Der Begünstigte kann auch ein erwachsenes Kind ohne beide Elternteile sein, das regelmäßig zur Schule geht.
  • Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 15. oder 19. Lebensjahr verwendet. Für Kinder, die die Schule aufgrund einer Krankheit abgeschlossen haben, kann das Recht jedoch auf das 21. Lebensjahr verlängert werden.
  • Bei einem Kind mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung wird das Recht bis zum 18. Lebensjahr ausgeübt, und während der regulären Schulzeit liegt das Anspruch aufs Kindergeld vor, solange eine solche Beeinträchtigung vorliegt.

 

Elternrechte

 

Zeitbezogene und finanzielle Unterstützung für Benutzer:

  • Mutterschafts- und Elternurlaub;
  • das Recht, Teilzeit zu arbeiten, um die Kinderbetreuung zu verbessern;
  • Erlaubnis zur Betreuung eines Kindes mit schweren Entwicklungsstörungen;
  • Adoptivurlaub;
  • Geldleistungen (Gehaltsentschädigung, Geldleistung, Geldleistung).

 

Ausländer mit dauerhaften Aufenthalt in Kroatien, Personen, denen Asyl gewährt wurde, und Personen, die unter subsidiärem Schutz stehen, haben die gleichen Rechte wie kroatische Staatsbürger.

 

Voraussetzungen:

  • Wenn Sie ein berufstätiger oder selbstständiger Elternteil sind, müssen Sie mindestens 12 Monate ununterbrochene Versicherungserfahrung oder 18 Monate mit Pausen in den letzten 2 Jahren haben, um eine Gehaltsentschädigung während des Mutterschafts- oder Elternurlaubs zu erhalten.
  • Wenn Sie diese Bedingung nicht erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine reduzierte Gehaltsentschädigung.
  • Wenn Sie ein Elternteil sind, der ein anderes Einkommen verdient, oder ein Elternteil eines Landwirts außerhalb des Einkommens- oder Einkommensteuersystems, müssen Sie die Bedingung eines ununterbrochenen Aufenthalts von mindestens 3 Jahren in Kroatien oder eines ständigen Aufenthalts von mindestens 3 Jahren als Ausländer erfüllen.
  • Wenn Sie ein Elternteil außerhalb des Beschäftigungssystems sind, müssen Sie die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Kroatien wohnen.
  • Ein ausländischer Staatsbürger sollte mindestens 5 Jahre lang einen dauerhaften Aufenthalt haben.
  • Alle Kategorien von Eltern sollten den Status eines Versicherten in der obligatorischen Krankenversicherung haben.

 

Einleitung des Verfahrens :

Antrag auf Anerkennung des Anspruchs auf Kindergeld:
https://www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_br_1_7.pdf

Antrag auf Überweisung des kroatischen Kindergeldes über eine Bank:
https://www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_7-7_Zahtjev_za_doznaku_hrvatskog_dd_preko_banke.pdf

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das bezahlte Kindergeld:
https://www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_1_12.pdf

 

Mehr Informationen:

https://www.hzzo.hr/

https://www.hzzo.hr/rodiljne-i-roditeljske-potpore/

https://www.hzzo.hr/prava-djece-i-roditelja-za-djecu-iz-obveznog-zdravstvenog-osiguranja-i-rodiljnih-i-roditeljskih-potpora/

 

 

Behörde

Kroatische Rentenversicherungsanstalt, Regionalbüro Zagreb
Tvrtkova 5 ; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4595 500

E-mail:
zagreb@mirovinsko.hr

Arbeitszeiten: 8:15 bis 15;45 Uhr (Montag bis Freitag)

Die kroatische Rentenversicherungsanstalt (HZMO) ist eine durch das Rentenversicherungsgesetz eingerichtete öffentliche Behörde .https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2019_10_102_2048.html Das HZMO hat den Status einer juristischen Person mit Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die durch das Gesetz und das Statut festgelegt sind, und es hat Behörden, die über die Rechte und Pflichten aus der Rentenversicherung entscheiden. Das HZMO funktioniert unabhängig und wird vom Leiter vertreten. Die administrative Überwachung des HZMO erfolgt durch das für das Rentensystem zuständige Ministerium sowie die Überwachung und Überwachung der Anwendung der Vorschriften über das Kindergeld durch das für die Familie zuständige Ministerium.
Zum HZMO gehört drei juristischen Personen:

  • Kroatische Rentenversicherung d.o.o. (HMO d.o.o.),
  • Kroatische Pensionsinvestitionsgesellschaft d.o.o. (HMID d.o.o.).
  • Kroatische Rentenversicherungsgesellschaft (HR MOD d.d.).

Der Sitz des HZMO befindet sich in Zagreb, A. Mihanovića 3

Info: HZMO

 

 

Kroatische Krankenversicherungsanstalt, Regionalbüro Zagreb
Mihanovićeva 3; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4577 150

Arbeitszeiten: 8 bis 16Uhr (Montag bis Freitag)

E-mail:
info@hzzo.hr

Die kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) ist eine öffentliche Behörde und juristische Person – Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sind im Gesetz über die obligatorische Krankenversicherung und im Statut des kroatischen Krankenversicherungsinstituts festgelegt. Die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Arbeit der Anstalt erfolgt durch das Gesundheitsministerium. Die Anstalt wird von einem Verwaltungsrat mit 9 Mitgliedern geleitet, der von der Regierung der Republik Kroatien ernannt wird.  Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen und allgemeine Handlungen des Instituts. Die Tätigkeit der Anstalt wird vom Direktor geleitet. Die Anstalt führt ihre Tätigkeiten durch 7 Abteilungen, die von stellvertretenden Direktoren geleitet werden, durch. Die Anstalt ist durch die Direktion und 4 Regionalbüros (Zagreb, Osijek, Split, Rijeka) organisiert, die die Arbeit mit 16 Regionalbüros an insgesamt 134 Standorten verwalten

Informacije: HZZO

September 25, 2020/von FMD
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