Wenn Sie in Kroatien oder einem anderen EU-Land gelebt und gearbeitet haben, ist die Zeit, die Sie bei der Arbeit oder in der Selbständigkeit verbringen, die Grundlage für die Bestimmung der Rechte, die Sie als Arbeitsloser nutzen können.
Finanzieller Ausgleich:
Um dieses Recht in Kroatien oder einem anderen EU-Land auszuüben, wird die Zeit berücksichtigt, die Sie in einem Mitgliedstaat, einschließlich Kroatien, verbracht haben. Um Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zu haben, darf das Arbeitsverhältnis nicht durch Ihr Verschulden oder Ihren Willen gekündigt werden. Sie können auch eine Leistung erhalten, wenn im Falle einer kollektiven Verwaltung entlassener Arbeitnehmer auf Vorschlag des Arbeitgebers eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wurde.
Um das Recht auf finanzielle Leistung ausüben zu können, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (dh Beendigung des Arbeitsverhältnisses) beim kroatischen Arbeitsamt (HZZ) registrieren lassen und einen Antrag auf finanzielle Leistung stellen. Wenn Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Selbständigkeit krankgeschrieben, Mutterschafts-, Eltern-, Adoptions- oder Vormundschaftsurlaub hatten, sollten Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung eines dieser Umstände an die HZZ wenden. Wenn Sie an einem der von der HZZ empfohlenen Aus- und Weiterbildungsprogramme teilnehmen, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Wenn Sie eine Arbeit außerhalb Ihres ständigen Wohnsitzes finden, haben Sie Anspruch auf eine einmalige finanzielle Unterstützung und Erstattung der Reise- und Umzugskosten. Um Ihre Rechte zu behalten, müssen Sie sich regelmäßig an einen Arbeitsberater wenden, aktiv nach Arbeit suchen und für Arbeit zur Verfügung stehen.
Die Höhe der Geldleistung hängt von dem Gehalt ab, das Sie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten haben. Die Basis berechnet sich aus dem Durchschnitt des berechneten Bruttogehalts, das in den drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verdient wurde, und / oder der Basis der Sonderversicherung in den letzten drei Monaten, wenn Sie selbstständig sind. In den ersten 90 Tagen der Arbeitslosigkeit beträgt die Geldleistung 60 Prozent und in der verbleibenden Zeit 30 Prozent der Basis. Das Gesetz schreibt die niedrigstmögliche und höchstmögliche Höhe der Geldentschädigung vor. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld für 90 bis 450 Kalendertage. Die Dauer der Vergütung hängt von der Gesamtzeit ab, die Sie bei der Arbeit verbracht haben (von neun Monaten bis über 25 Jahren).
Einleitung des Verfahrens:
Anmeldung beim kroatischen Arbeitsamt:
https://www.hzz.hr/usluge-poslodavci-posloprimci/prijava-u-evidenciju-nezaposlenih-covid19/
Anspruch auf Arbeitslosengeld:
https://www.hzz.hr/usluge-poslodavci-posloprimci/prijava-u-evidenciju-nezaposlenih-covid19/
Erklärung über die Arbeit im Ausland:
https://www.hzz.hr/usluge-poslodavci-posloprimci/prijava-u-evidenciju-nezaposlenih-covid19/obrasci/
Behörde
Kroatisches Arbeitsamtverwaltung, Regionalbüro Zagreb
Ulica kralja Zvonimira 15; Zagreb 10000
Tel: +385 1 46 99 999
E-mail:
hzz.zagreb@hzz.hr
pisarnica.hzz.zg@hzz.hr
Arbeitszeiten: 7:30 bis 15:30 Uhr (Montag-Freitag)
Das kroatische Arbeitsamt (HZZ) ist eine öffentliche Behörde der Republik Kroatien gemäß dem Arbeitsmarktgesetz Zakonom o tržištu rada („Narodne novine“ br. 118/2018) und spielt eine Schlüsselrolle bei der Regulierung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt der Republik Kroatien. Ziel des Amtes ist es, effektiv auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln, um die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen, Vollbeschäftigung zu erreichen und Rechte während der Arbeitslosigkeit auszuüben und gleichzeitig Partnerschaften mit Interessengruppen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Die HZZ ist ein führender Akteur bei der Entwicklung des kroatischen Arbeitsmarktes, insbesondere im Bereich der Arbeitsvermittlung, um eine bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage zu erreichen und Vollbeschäftigung zu erreichen .
Info:
HZZ
https://www.hzz.hr/adrese-i-kontakt/regionalni-ured-zagreb.php