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Antidiskriminierung und Menschenrechte

Ombudsmann

Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft oder Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Stellung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentumsstatus, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Bildung, sozialem Status, Familien- oder Familienstand, Alter, Gesundheitszustand Behinderung, genetisches Erbe, Geschlechtsidentität, Ausdruck oder sexuelle Orientierung in der Republik Kroatien werden durch das Antidiskriminierungsgesetz sichergestellt. Die zentrale Behörde zum Schutz vor Diskriminierung ist der Ombudsmann als Bevollmächtigter des kroatischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, die in der Verfassung, den Gesetzen und den internationalen Rechtsakten zu Menschenrechten und -freiheiten festgelegt sind, die von der Republik Kroatien verabschiedet wurden.

Der Ombudsmann handelt anhand einer Anzeige nur, wenn er zuvor keinen Schutz vor dem Gericht beantragt hat. Die Anzeige wird auf dem auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlichten Formular oder als persönlich zusammengefasste Anzeige persönlich, per Post oder elektronisch eingereicht. Der Ombudsmann handelt ebenso anhand von anonymen Anzeigen. Der Ombudsmann prüft die Anzeige und ergreift die im Rahmen seiner Zuständigkeit erforderlichen Maßnahmen, um Diskriminierungen zu unterdrücken, und informiert den Anzeiger darüber.

Die Beschwerde muss enthalten:

  • Vor- und Nachname des Beschwerdeführers oder der Person, deren Rechte verletzt wurde
  • Wohnadresse oder Adresse für den Empfang von Briefen, unabhängig davon, ob Sie die Beschwerde per Post oder E-Mail senden
  • die Umstände und Tatsachen, auf die sich die Beschwerde stützt
  • Informationen über die Stelle, die das Recht bedroht oder verletzt hat
  • Informationen darüber, ob das Mittel bereits verwendet wurde und wann es eingereicht wurde und
  • die Unterschrift des Beschwerdeführers

Die Beschwerde kann in den vorgeschriebenen Formen eingereicht werden, die von der Website heruntergeladen werden können

 

Formen: 

Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung – pdf

Beschwerde über Diskriminierung – pdf

Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung – word

Beschwerde über Diskriminierung – word

Mehr Informationen:
https://www.ombudsman.hr/hr/

 

Ombudsfrau für Gleichstellung

Gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter ist die Ombudsfrau für die Gleichstellung der Geschlechter als unabhängige und autonome Behörde zur Bekämpfung der Diskriminierung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter eingerichtet. Die Ombudsfrau überwacht die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung der Geschlechter und anderer Vorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter.

Bürger können sich an die Bürgerbeauftragte wenden, wenn sie der Ansicht sind, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Familienstandes oder des Familienstandes sowie der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität erfahren zu haben. Die Ombudsperson kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail an die Adresse adressiert werden. Der Antrag wird über das Online-Formular auf der Website des Bürgerbeauftragten gestellt. Nach Eingang des Antrags wird der Bürgerbeauftragte den Antragsteller auf die für die Ernennung des Treffens angegebene Weise kontaktieren. Wenn es sich um einen anonymen Bericht handelt, folgt dem Verfahren der Bericht, es ist jedoch schwierig, Daten zu sammeln und die Situation zu bestimmen. Die Ombudsperson wird innerhalb von 30 Tagen auf den Antrag reagieren.

Formen: 

Diskriminierungsberichtformular

Mehr Informationen:
https://www.prs.hr/cms

 

Rechtsklinik

Der Schutz vor Diskriminierung kann auch durch die an der Rechtsfakultät der Stadt Zagreb eingerichtete Rechtsklinik erreicht werden, durch die in der Rechtsklinik eingerichtete Gruppe zur Unterdrückung von Diskriminierung und Minderheitenrechten..

Autorisierte Antragsteller für Rechtshilfe können sich persönlich, per Post an die Adresse der Rechtsklinik oder per Fax an die Rechtsklinik wenden. Um die Qualität der geleisteten Rechtshilfe zu überwachen, bietet die Rechtsklinik keine pauschale Beratung per Telefon oder E-Mail an. Der Antrag auf Rechtshilfe wird über das Online-Formular auf der Website der Klinik eingereicht. Der Fall wird nach Erhalt einer bestimmten Gruppe zugeordnet und im Durchschnitt innerhalb von 10 Tagen mit dem endgültigen Text des Rechtsgutachtens versehen und an die angegebene Adresse oder nach vorheriger Absprache geliefert. Nach Eingang und Bekanntschaft mit dem Fall informiert die Rechtsklinik den Antragsteller über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens.

Formen: 

Prozesskostenhilfe– Rechtsklinik

Mehr Informationen:
http://klinika.pravo.unizg.hr/osnovne-informacije


Behörde

Ombudsmann
Trg hrvatskih velikana 6; Zagreb 10000
Savska cesta 41/3 ; Zagreb 10000 (Vorübergehende Adresse)
Tel: +385 1 485 1855
+385 1 4851 853
E-mail:
info@ombudsman.hr

Arbeitszeiten: von 9 bis 12 Uhr (Dienstag- Freitag)

Der Ombudsmann ist der Bevollmächtigte des kroatischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, die in der Verfassung, den Gesetzen und den internationalen Rechtsakten zu Menschenrechten und Freiheiten festgelegt sind, die von der Republik Kroatien verabschiedet wurdena.

Info: https://www.ombudsman.hr/hr/

 

 

Ombudsfrau für die Gleichstellung der Geschlechter
Preobraženska 4/I ; Zagreb 10000
Tel: +385 1 48 48 100

E-mail:
ravnopravnost@prs.hr

Arbeitszeiten: 9 bis 14 Uhr, von Montag bis Freitag

Die Ombudsfrau für die Gleichstellung der Geschlechter ist eine unabhängige und autonome Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter.

Info: http://www.prs.hr/

 

 

Rechtsklinik
Ul. Jurja Žerjavića 6/II ; Zagreb 10000
Tel: +385 97 6529 891;
+385 97 6529 892;
+385 97 6529 902.

Arbeitszeiten: von 17 bis 19 Uhr (Mittwoch und Donnerstag); von 10 bis 12 Uhr (andere Tage)

Die Rechtsklinik an der Rechtsfakultät in Zagreb wurde mit dem Ziel eingerichtet, Personen, die die Kosten der Prozesskostenhilfe ohne die Gefahr einer existenziellen Gefährdung nicht tragen können, kostenlose Rechtshilfe zu gewähren.

Info: http://klinika.pravo.unizg.hr/

http://klinika.pravo.unizg.hr/osnovne-informacije

 

September 25, 2020/von FMD
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