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Altersrente und Ruhestandsgelder

Ausübung des Anspruchs auf eine Alters- / Frührente durch Anwendung von EU-Vorschriften und / oder internationalen Sozialversicherungsabkommen

  • Der Anspruch auf eine Altersrente wird von der versicherten Person erworben, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet hat und 15 Jahre ruhegehaltsfähig ist.
  • Wenn Sie in einem oder mehreren Ländern versichert waren, in denen Kroatien die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendet, leiten Sie das Verfahren zur Ausübung des Anspruchs auf eine Rente ein, indem Sie einen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung in Ihrem Wohnsitzland einreichen.
  • Ein in einem Land eingereichter Antrag gilt als Antrag in allen Ländern, in denen Sie Versicherungsperioden abgeschlossen haben.
  • Sie können Ihr Recht auf eine Rente in allen Ländern, in denen Sie versichert waren, gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union über die Koordinierung von Sozialversicherungssystemen und / oder internationalen Abkommen über soziale Sicherheit ausüben und wenn Sie andere Anforderungen gemäß den nationalen Bestimmungen dieser Länder erfüllen.
  • Unabhängig vom Vertragsstaat, in dem Sie wohnen, wird eine Altersrente gezahlt.

 

Das Recht auf eine Invalidenrente durch Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union zur Koordinierung des Sozialversicherungssystems

Bedingungen für die Inanspruchnahme der Invalidenrente:

  • das Vorhandensein eines teilweisen oder vollständigen Verlustes der Arbeitsfähigkeit
  • erfüllte Voraussetzung der Dienstjahre

 

Ein teilweiser Verlust der Arbeitsfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte eine Verringerung der Arbeitsfähigkeit aufweist und aufgrund von Gesundheit, Alter, Bildung und Fähigkeiten nicht durch berufliche Rehabilitation für die Arbeit in anderen Vollzeitberufen ausgebildet werden kann, aber er kann mindestens 70% der Arbeitszeit arbeiten kann, und zwar in den Jobs, die seinen vorherigen Jobs entsprechen, und zwar mit gleichem oder einem ähnlichen Bildungsniveau.

Ein vollständiger Verlust der Arbeitsfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte einen dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit erleidet, ohne die Arbeitsfähigkeit zu belassen.

Wenn der teilweise oder vollständige Verlust der Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit und / oder Verletzung außerhalb der Arbeit vor dem 65. Lebensjahr eingetreten ist, erwirbt die versicherte Person das Recht auf eine Invalidenrente, wenn das vollendete Rentenalter mindestens ein Drittel der Dienstjahre abdeckt.

 

Durch die Anwendung internationaler Abkommen über soziale Sicherheit

Wenn Sie in einem oder mehreren Ländern versichert waren, mit denen Kroatien bilaterale Sozialversicherungsabkommen abschließt, wird das Verfahren zur Ausübung des Anspruchs auf eine Invalidenrente beim zuständigen Rentenversicherer im Staat der letzten Versicherung oder in dem Staat, in dem Sie wohnen, eingeleitet.

 

  • Ein in einem Land eingereichter Antrag auf eine Invalidenrente gilt als Antrag in allen Ländern, in denen Sie Versicherungsperioden abgeschlossen haben.
  • Jeder Staat wendet nationale Vorschriften zur Bestimmung des Grads der Behinderung an.
  • Das medizinische Fachwissen für Personen, die sich im Ausland aufhalten, wird auf der Grundlage von medizinischen Unterlagen initiiert, die von einem ausländischen Renten- und Invalidenversicherer eingereicht wurden.
  • Bei der Ausübung des Anspruchs auf eine Invalidenrente durch Anwendung von EU-Vorschriften und internationalen Sozialversicherungsabkommen bindet die Feststellung und Meinung eines ausländischen Sachverständigen den Rentenversicherungsinhaber eines anderen Staates nicht hinsichtlich der Feststellung einer Behinderung.
  • Gutachter jedes Rentenversicherers beurteilen unabhängig die Behinderung des Versicherten und wenden die rechtliche und medizinische Definition der Behinderung aus ihrer eigenen Gesetzgebung an.
  • Eine Invalidenrente wird unabhängig von dem Mitgliedstaat gezahlt, in dem Sie wohnen.

 

Das Recht auf eine Hinterbliebenenrente durch Anwendung von EU-Vorschriften und / oder internationalen Sozialversicherungsabkommen

Familienangehörige der verstorbenen versicherten Person haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn die versicherte Person, nach der sie Anspruch auf eine Rente hat:

  • mindestens 5 Jahre Versicherungserfahrung (Dienstjahre) oder mindestens 10 Jahre Rentenerfahrung (Dienstjahre und Sonderjahre, z. B. bei Heimwächtern) abgeschlossen haben
  • die Voraussetzungen für die Dauer des ruhegehaltsfähigen Dienstes für den Erwerb des Anspruchs auf eine Invalidenrente erfüllt
  • war ein Begünstigter einer Alters-, Frühalter- oder Invalidenrente
  • war ein Nutznießer des Rechts auf berufliche Rehabilitation.

Wenn der Tod des Versicherten oder der versicherten Person auf eine Verletzung am Arbeitsplatz oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, haben Familienmitglieder unabhängig von der Dauer der Rente des Versicherten Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

  • das Verfahren zur Ausübung des Anspruchs auf eine Hinterbliebenenrente leitet man ein, indem man einen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherungsanstalt des Landes stellt, in dem man wohnt.
  • Ein in einem Staat eingereichter Anspruch gilt als ein in allen Staaten eingereichter Anspruch, in denen der verstorbene Versicherte Versicherungsperioden abgeschlossen hat.
  • Die Hinterbliebenenrente wird unabhängig vom Vertragsstaat gezahlt, in dem das überlebende Familienmitglied wohnt.

 

Einleitung des Verfahrens

  • Antrag auf Anerkennung des Anspruchs auf eine Altersrente / Frührente / Altersrente für eine Langzeitversicherung / Frührente aufgrund des Konkurses des Arbeitgebers: https://www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_zahtjeva_br_1_1.pdf

Dem Antrag hinzufügen:

  1. Arbeitsbuch im Original oder in einer beglaubigten Kopie oder eine Erklärung, dass Sie kein Arbeitsbuch haben
  2. schriftliche Nachweise über die Dienstjahre, die im Arbeitsbuch nicht eingetragen sind, oder eine Erklärung, dass Sie keine schriftlichen Nachweise über die Dienstjahre haben
  3. den Beschluss über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder einen geänderten Arbeitsvertrag
  4. Bescheinigung über die verlängerte Versicherungsdauer
  5. schriftlicher Nachweis einer Beschäftigung im Ausland (z. B. Versicherungskarten, Übersicht über ausländische Versicherungsperioden, Arbeitsbescheinigungen, Versicherungsnummer des ausländischen Versicherungsträgers usw.)
  6. Staatsbürgerschaftsbescheinigung (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde)
  7. Geburts- und Heiratsurkunden, wenn Sie im Ausland gearbeitet haben
  8. Geburtsurkunden für jedes Kind (nicht älter als 6 Monate)
  9. Bescheinigung über die Dauer der Teilnahme am Heimatkrieg – PS-Formulare (Personen, die am Heimatkrieg teilgenommen haben)
  10. Bescheinigung über den Status eines Veteranen des kroatischen Heimatkriegs – Freiwilliger des Heimatkriegs – BR-Formular (Personen, die am Heimatkrieg teilgenommen haben).

 

Antrag auf Anerkennung des Anspruchs auf eine Invalidenrente / Beurteilung der Arbeitsfähigkeit / vorübergehende Invalidenrente:
https://www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_zahtjeva_br_1_2.pdf

Dem Antrag hinzufügen:

  1. Bericht mit einem Befund und einer Stellungnahme zum Gesundheitszustand und zur Arbeitsfähigkeit (Formular 1-IN, ausgestellt vom ausgewählten Arzt)
  2. Formular 2-IN (Stellenbeschreibung)
  3. einen Bericht über einen vom kroatischen Krankenversicherungsinstitut beglaubigten Arbeitsunfall
  4. Beschluss über eine festgestellte Berufskrankheit
  5. Arbeitsbuch im Original oder eine beglaubigte Kopie oder eine Erklärung, dass Sie kein Arbeitsbuch haben
  6. schriftlicher Nachweis der Dienstjahre, die im Arbeitsbuch nicht eingetragen sind, oder Erklärung, dass Sie keinen schriftlichen Nachweis der Dienstjahre haben
  7. Bescheinigung über die Versicherungsdauer mit längerer Laufzeit
  8. schriftlicher Nachweis einer Beschäftigung im Ausland (z. B. Versicherungskarten, Übersicht über ausländische Versicherungsperioden, Arbeitsbescheinigungen, Versicherungsnummer des ausländischen Versicherungsträgers usw.)
  9. Staatsbürgerschaftsbescheinigung (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde)
  10. Geburts- und Heiratsurkunden, wenn Sie im Ausland gearbeitet haben
  11. Geburtsurkunden für jedes Kind (nicht älter als 6 Monate)
  12. Bescheinigung über die Dauer der Teilnahme am Heimatkrieg – PS-Formulare (Personen, die am Heimatkrieg teilgenommen haben)
  13. Statusbescheinigung des Veteranen des kroatischen Heimatkriegs – Freiwilliger des Heimatkriegs – BR-Formular (Personen, die am Heimatkrieg teilgenommen haben).

Dem Antrag auf eine befristete Invalidenrente beifügen:

  1. Bescheinigung des Arbeitsamtes über Arbeitslosenzeiten.

Antrag auf Anerkennung des Anspruchs auf Entschädigung bei Körperverletzung: https://www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_br_1_3.pdf

Antrag auf Anerkennung des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente / Witwe / Witwer / Kind / Elternteil / Kind mit dem Status einer Person mit einer Behinderung mit verbleibender Arbeitsfähigkeit, der gemäß den Bestimmungen über die berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen festgelegt wird:
https://www.mirovinsko.hr/UserDocsImages/tiskanice/Tiskanica_zahtjeva_br_1_4.pdf

Dem Antrag hinzufügen:

A) Nach dem Tod des Rentenempfängers

  1. ein Auszug aus dem Sterberegister oder eine Sterbeurkunde
  2. Geburtsurkunde für Familienmitglieder – für jedes Kind (nicht älter als 6 Monate)
  3. Auszug aus dem Heiratsregister für eine Witwe oder einen Witwer (ausgestellt nach dem Tod des Ehegatten – nicht älter als 6 Monate)
  4. Bildungsbescheinigung für Kinder über 15 Jahre
  5. medizinische Dokumentation, wenn ein vollständiger Verlust der Arbeitsfähigkeit eines Familienmitglieds des Begünstigten festgestellt wird
  6. wenn der Rentenempfänger im Ausland gearbeitet hat und keinen Anspruch auf eine Rente bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger ausgeübt hat, schriftlicher Nachweis einer Beschäftigung im Ausland (z. B. Versicherungskarten, Übersicht über ausländische Versicherungsperioden, Arbeitsbescheinigungen, Versicherungsnummer des ausländischen Versicherungsträgers usw.)

 

B) Nach dem Tod des Versicherten (aufgeführt von 1 bis 5)

  1. Arbeitsbuch des verstorbenen Versicherten im Original oder eine beglaubigte Kopie oder eine Erklärung, dass Sie kein Arbeitsbuch haben
  2. schriftliche Nachweise über die Dienstjahret, die nicht im Arbeitsbuch eingetragen sind, dh eine Erklärung, dass Sie keine schriftlichen Nachweise über die Dienstjahre haben
  3. Bescheinigung über die Versicherungsdauer mit längerer Laufzeit
  4. Bescheinigung über die Dauer der Teilnahme am Heimatkrieg – PS-Formulare (wenn der verstorbene Versicherte am Heimatkrieg teilgenommen hat)
  5. Bescheinigung über den Status eines kroatischen Veteranen – Freiwilliger aus dem Heimatkrieg – BR-Formular (wenn der verstorbene Versicherte am Heimatkrieg teilgenommen hat)
  6. medizinische Dokumentation, wenn ein vollständiger Verlust der Arbeitsfähigkeit eines Familienmitglieds des Versicherten festgestellt wird

 

BESONDERE WARNHINWEISE: Ein Begünstigter der oben genannten Rechte ist verpflichtet, dem zuständigen Amt der kroatischen Rentenversicherungsanstalt innerhalb von 15 Tagen jede Änderung der persönlichen oder tatsächlichen Umstände zu melden, die das Recht oder den Umfang der Nutzung der Rechte (Arbeitsvertrag, Ehe, Wohnsitzwechsel) beeinträchtigt , Registrierung der Wohnadresse, Beendigung oder Abschluss der regulären Schulbildung usw.).

 

Mehr Informationen:

https://www.mirovinsko.hr/hr/mirovine-primjenom-uredbi-eu-i-medjunarodnih-ugovora-o-socijalnom-osiguranju/172?impaired=1 

 

 


Behörde

Kroatische Rentenversicherungsanstalt, Regionalbüro Zagreb
Tvrtkova 5 ; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4595 500

E-mail:
zagreb@mirovinsko.hr

Arbeitszeiten: 8:15 bis 15;45 Uhr (Montag bis Freitag)

Die kroatische Rentenversicherungsanstalt (HZMO) ist eine durch das Rentenversicherungsgesetz eingerichtete öffentliche Behörde .https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2019_10_102_2048.html Das HZMO hat den Status einer juristischen Person mit Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten, die durch das Gesetz und das Statut festgelegt sind, und es hat Behörden, die über die Rechte und Pflichten aus der Rentenversicherung entscheiden. Das HZMO funktioniert unabhängig und wird vom Leiter vertreten. Die administrative Überwachung des HZMO erfolgt durch das für das Rentensystem zuständige Ministerium sowie die Überwachung und Überwachung der Anwendung der Vorschriften über das Kindergeld durch das für die Familie zuständige Ministerium.
Zum HZMO gehört drei juristischen Personen:

  • Kroatische Rentenversicherung d.o.o. (HMO d.o.o.),
  • Kroatische Pensionsinvestitionsgesellschaft d.o.o. (HMID d.o.o.).
  • Kroatische Rentenversicherungsgesellschaft (HR MOD d.d.).

Der Sitz des HZMO befindet sich in Zagreb, A. Mihanovića 3

 

Info: HZMO

September 25, 2020/von FMD
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