EEin EWR-Bürger hat die gleichen Rechte wie ein kroatischer Staatsbürger bei dem Wettbewerb, für den er sich bewirbt, wenn er die Wettbewerbskriterien für einen bestimmten Arbeitsplatz erfüllt. Die Republik Kroatien hat die Rechte von EWR-Bürgern mit kroatischen Staatsbürgern gleichgesetzt.
Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit hat Kroatien für alle EU-Länder, die den kroatischen Arbeitnehmern Beschränkungen und Übergangsfristen auferlegt haben, vorübergehende Beschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern eingeführt. Momentan gelten Gegenseitigkeitsmaßnahmen nur für österreichische Staatsbürger. Jene österreichische Staatsbürger, für die die Verordnung gilt, können ihren Beschäftigungsstatus in Kroatien auf der Grundlage einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis regeln, die außerhalb des Jahreskontingents ausgestellt wurde, und wenn sie bis zu 90, 60 oder 30 Tage im Jahr anhand der Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit arbeiten möchten, (siehe Bedingungen für die Ausstellung der Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit).
In der Republik Kroatien wird die Beschäftigung durch einen Arbeitsvertrag gegründet. Die Beschäftigung kann auf befristete oder unbefristete Zeit, Voll- oder Teilzeit gegründet werden.
Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, und wenn der Arbeitgeber nicht anbietet, den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, ist er verpflichtet, vor Arbeitsbeginn eine Bescheinigung über den abgeschlossenen Arbeitsvertrag auszustellen.
Wenn der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abschließt oder ihm keine schriftliche Bestätigung des abgeschlossenen Arbeitsvertrags ausstellt, wird davon ausgegangen, dass er einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen hat.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb von acht Tagen nach Ablauf der Frist für die Beantragung der Pflichtversicherung gemäß einer besonderen Regelung eine Kopie der Anmeldung zur obligatorische Renten- und Krankenversicherung vorzulegen.
Ausländische Staatsbürger in der Republik Kroatien können sich einen Job suchen:
- über das kroatische Arbeitsamt (CHZZ – mit Hilfe von Arbeitsberatern oder über das Webportal “Burza rada”),
- mittels Arbeitsagenturen,
- im Internet und in Anzeigen, die in der öffentlichen Presse veröffentlicht werden.
Bei der Registrierung beim Arbeitsamt wird einem Arbeitslosen ein Arbeitsberater zugewiesen, der bei der Ermittlung des Arbeitspotenzials, bei Aktivitäten zur Verbesserung seiner Beschäftigungsfähigkeit, bei der Ermittlung von Berufen, in denen er die größten Beschäftigungschancen hat, und bei der Bereitstellung von Informationen über den Arbeitsmarkt hilft sowie Rechtsberatung oder Unterstützung bei der Auswahl von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen, der Erstellung von Lebensläufen usw. leistet.
Die Arbeitsvermittlungsagenturen bieten Arbeitsvermittlungsdienste an. Das Einstellungsverfahren basiert auf der Erstellung eines Lebenslaufs und einer Bewerbung für eine Stelle auf der Grundlage eines Wettbewerbs, wobei alle erforderlichen Anhänge eingereicht werden, die vom selben Wettbewerb vorgeschrieben werden. Das Verfahren zur Auswahl und Benachrichtigung der Kandidaten über die Ergebnisse ist im Wettbewerb selbst sowie in den Fristen festgelegt, innerhalb derer sie abgeschlossen sein müssen. Die Gesetze legen fest, welche Verpflichtung der Arbeitgeber hat, nachdem er über die Beschäftigung einer für den Wettbewerb beworbenen Person entschieden hat und worüber er diese Person informieren muss
Die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor verlangen einen Lebenslauf sowie Nachweis über erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten (Zertifikate, Diplome), die Strafregisterbescheinigung, den Nachweis über Staatsbürgerschaft und Wohnsitz, nach Bedarf auch andere Unterlagen.
Private Arbeitgeber verlangen in der Regel eine Bewerbung per E-Mail an, die einen Lebenslauf und manchmal auch Dokumente wie Diplome, Zeugnisse über die abgelegte Fachprüfung und andere Unterlagen, je nach den Besonderheiten jeweiliger Arbeitsstelle. Manchmal ist eine Online-Bewerbung auf der Website des Arbeitgebers erforderlich, und andere Registrierungsmethoden werden nicht berücksichtigt, während für einige Arbeitgeber, in der Regel kleinere, eine telefonische Bewerbung ausreicht.
Offene Bewerbungen werden bei Arbeitgebern in der Regel gut angenommen. Da wir hier nicht wissen, welche Form der Bewerbung für den Arbeitgeber am akzeptabelsten ist, ist es empfehlenswert, einen Nachweis über Qualifikationen und Fähigkeiten sowie Empfehlungen oder Kontakte von Personen beizufügen, die gegebenenfalls Empfehlungen abgeben können.
Die Bewerbung sollte an den Arbeitgeber angepasst werden, den wir ansprechen, und der Lebenslauf sollte die Kenntnisse oder Erfahrungen hervorheben, die an dem Arbeitsplatz, für den wir uns bewerben, anwendbar sind. Außerdem ist es im Allgemeinen nicht akzeptabel, Arbeitgeber auf eine andere als im Angebot vorgeschriebene Weise zu kontaktieren (telefonisch anstelle von E-Mail, E-Mail anstelle von regulärer Post usw.).
Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte man sich detaillierter über die Aktivitäten des Arbeitgebers, die Struktur der Arbeitnehmer, die Kleiderordnung und andere Dinge informieren, mit denen man beim Vorstellungsgespräch den besten Eindruck hinterlassen könnte. Desinteresse, Verzögerung und Unordnung werden einen sicherlich von weiteren Verfahren ausschließen.
Während des Auswahlverfahrens für einen Job (Vorstellungsgespräch, Prüfung, Umfrage usw.) und des Abschlusses eines Arbeitsvertrags darf der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer keine Informationen verlangen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Familienstand, Schwangerschaft, Religion oder Nationalität …)..
Mehr Informationen:
https://gov.hr/moja-uprava/pravna-drzava-i-sigurnost/strani-drzavljani-u-rh/rad-stranaca/1724
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=hr&catId=457
https://migracije.hr/eea-nationals/?lang=en#
https://migracije.hr/wp-content/uploads/2019/03/Kontaktne-to%C4%8Dke-direktive-2014-54-EU.pdf
Behörde
Kroatisches Arbeitsamt
Ulica kralja Zvonimira 15; Zagreb 10000
Tel: +385 1 4699-999
E-mail: HZZ.Zagreb@hzz.hr
Arbeitszeiten: 7:30 bis 15:30 Uhr, von Montag bis Freitag
Das kroatische Arbeitsamt ist die führende Institution auf dem kroatischen Arbeitsmarkt, insbesondere was die Kombinierung von Angebot und Nachfrage mit dem Ziel der Vollbeschäftigung betrifft, die durch wirksame Vermittlung durch die Entwicklung hochwertiger Dienstleistungen nach Kundenbedürfnissen, die Entwicklung eigener Kenntnisse, Fähigkeiten und die Förderung von Partnerschaften mit Marktakteuren erreicht wird.
Die Institution hat Niederlassungen in allen größeren Städten der Republik Kroatien und die Direktion befindet sich in Zagreb. Die Jobs innerhalb der Institution und jeder Zweigstelle sind in Dienststellen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Aufzeichnungen über Arbeitslose und aktive Arbeitssuche und -ausbildung unterteilt.
Info: Kroatisches Arbeitsamt