Ab dem Datum des Beitritts Rumäniens zur Europäischen Union haben die Staatsbürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter allen Bedingungen Zugang zu allen Formen und Niveaus der Bildung Bedingungen, wie sie gesetzlich für rumänische Staatsbürger vorgesehen sind, Einschließlich Studiengebühren. EU- / EWR- / EG- Staatsbürger Kandidaten nehmen an der Zulassung unter Berücksichtigung des gleichen Zeitplans und der gleichen Zulassungskriterien teil, die für rumänische Staatsbürger festgelegt wurden, einschließlich Registrierung, Unterlagen, möglichen Prüfungen und Studiengebühren.
• Grundschulausbildung
Nach dem 6. Lebensjahr können Kinder gemäß den Bestimmungen des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011 mit nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen in die Vorbereitungsklasse aufgenommen werden. In diesem Fall kann der gesetzlich festgelegte Elternteil / Erziehungsberechtigte / gesetzliche Vertreter das Standard-Online-Bewerbungsformular ausfüllen oder von der Computeranwendung herunterladen, ausfüllen und an die Bildungseinheit senden. Er / Sie sendet den Standard Bewerbungsformular zusammen mit den Belegen und einer Standarderklärung in eigener Verantwortung über die Richtigkeit der ausgefüllten Daten und Informationen. Dokumente können per E-Mail oder Post an die Schule geschickt werden. Der Elternteil hat die Möglichkeit zu entscheiden, ob er den Standard Bewerbungsformular auf Einschreibung bzw. die Nachweisdokumente direkt beim Bildungsantrag einreicht.
• Sekundarstufe I
In der Mittelschule (Klassen V-VIII, Allgemeinbildung) sind alle Schüler zugelassen, die die Grundschulbildung bestanden haben (Vorbereitungsklasse und Klassen I-IV). Die Bildungseinheiten, in denen die Pflichtschulklassen tätig sind, bilden in der Primar- und Sekundarstufe vorrangig im Rahmen des genehmigten Schulplans die Schüler aus, die ihren Wohnsitz im Schulbezirk der jeweiligen Bildungseinheit haben. Die Registrierung erfolgt auf schriftliche Anfrage des Elternteils, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Unterstützers.
Die Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Unterstützer haben das Recht, die Schulbildung des Kindes in einer anderen Bildungseinheit mit Primar- oder Sekundarschulklassen zu beantragen als der, in welcher sein Wohnsitz sich befindet. Der Verwaltungsrat genehmigt die Einschreibung im Rahmen des Schulplans, nachdem die Schulbildung der Schüler aus dem Schulbezirk der jeweiligen Bildungseinheit sichergestellt ist.
• Sekundarstufe II
Alle Absolventen der Mittelschule können ihre Option bezüglich der Fortsetzung ihres Studiums durch einzigartige Registrierungsformen, die vom Ministerium für nationale Bildung entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, ausdrücken. Die Optionen der Kandidaten und die vorhandenen Plätze werden von den Schulaufsichtsbehörden des Landkreises in der Datenbank des Ministeriums für nationale Bildung registriert. Die Kandidaten werden an den vorhandenen Stellen in absteigender Reihenfolge ihres Zulassungsdurchschnitts und entsprechend ihren Optionen verteilt.
Absolventen der Mittelschule können einen der folgenden Bildungswege wählen:
• Gymnasium der Sekundarstufe I (Klassen IX-X, die erste Stufe der Gymnasium Ausbildung) – mit folgenden Studienrichtungen: theoretische, technologische oder berufsbildend (Militär, Theologie, Sport, Kunst und Pädagogik).
• Berufsausbildung oder duale Berufsausbildung.
Der Übergang in den Gymnasium der Sekundarstufe II (Klassen XI-XII / XIII) hängt vom eingeschlagenen Bildungsweg und von den während der Schulpflicht erworbenen Kompetenzen ab. Der Zugang der Absolventen des Gymnasium der Sekundarstufe I zu den verschiedenen Studienrichtungen, Profilen und Spezialisierungen, die innerhalb des Gymnasiums der Sekundarstufe II angeboten werden, erfolgt auf der Grundlage einer vom Ministerium für nationale Bildung ausgearbeiteten Methodik.
Absolventen der 3-jährigen Berufsausbildung schließen die Allgemeinbildung in den Klassen IX-X Gymnasium-Ausbildung vollständig ab und können als solche ihre Gymnasium-Studien, technologisches Profil in den Klassen XI und XII / XIII fortsetzen.
Für die Zulassung zur Grundschulbildung erforderliche Unterlagen:
• Anmeldeformular: https://www.edu.ro/sites/default/files/_fi%C8%99iere/Legislatie/2020/OMEC%204244_2020.pdf
•https://www.edu.ro/sites/default/files/_fi%C8%99iere/Minister/2020/inv.preuniversitar/note%20%2B%20proceduri/CERERE-TIP_2020_ETAPA_I%20.pdf
• Unterlagen:
• Standarderklärung auf eigenen Verantwortung in Bezug auf die Richtigkeit der ausgefüllten Daten und Informationen: https://www.edu.ro/sites/default/files/_fi%C8%99iere/Legislatie/2020/OMEC%204244_2020.pdf
Für die Zulassung zur Sekundarstufe II erforderliche Unterlagen:
• Anmeldeformular: https://www.edupedu.ro/wp-content/uploads/2020/06/Fisa_Admitere_2020.pdf
• Personalausweis
• Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
• Bescheinigung mit den Noten und dem allgemeinen Durchschnitt, die bei der nationalen Bewertung ab der 8. Klasse erhalten wurden
• Abschrift der Studiendaten für die Klassen V – VIII (mit Berechnung des allgemeinen Durchschnitts)
Externe Links:
• https://www.edu.ro/sites/default/files/_fi%C8%99iere/Legislatie/2020/OMEC%204244_2020.pdf
• https://edu.ro/ordinul-de-ministru-privind-%C3%AEnscrierea-%C3%AEn-%C3%AEnv%C4%83%C8%9B%C4%83m%C3%A2ntul-primar-fost-publicat-%C3%AEn-monitorul-oficial
•https://www.edu.ro/sites/default/files/_fi%C8%99iere/Minister/2020/inv.preuniversitar/note%20%2B%20proceduri/CERERE-TIP_2020_ETAPA_I%20.pdf
• https://eacea.ec.europa.eu/national-policies/eurydice/content/organisation-general-lower-secondary-education-31_ro